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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 13:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 2
Standard Lizenzrechte von E-Books


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Hallo Forum
Nehmen wir mal an, Student (A) kauft über ein Internet-Auktionshaus Lizenzen für den Verkauf von E-Books für kleines Geld. Verkäufer könnte beispielsweise ein Verlag (B) mit über 400 positiven Bewertungen sein. B würde dann an A eine CD mit den Büchern und einen Lizenzvertrag liefern. Üblicherweise umfasst soeine Vertrag, dass die Bücher in beliebiger Menge und zu willkürlichem Preis verkauft werden dürfen.

In Folge würde A eine Webseite erstellen und würde hier zwei Absätze aus dem Vorwort zur Beschreibung und die Gliederung aus jedem Buch nehmen. Wenn sich nun nach ein paar Wochen der Autor (C) eines Buches an A wenden würde und schriebe, dass nur er die Lizenzen verkaufen dürfe und würde mit einer Klagen wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung drohen, außer man würde eine Lizenz für eine vierstellige Summe bei ihm erwerben.

Nehmen wir nun noch an, es wurde nie ein Buch verkauft, weil A keine Zeit fand das Bestellformular fertigzustellen. Somit wäre bis hierhin (in meinen Augen) nur bewiesen, dass das Vorwort eines Buches kopiert wurde und anscheinend ein E-Book existiert, welches die selbe Gliederung hat.

Was wäre in solcher Situation die richtige Handlung?
1) Auf die gekaufte Lizenz verweisen und dann vielleicht ein Problem bekommen, weil die nur ca. 1% der Forderung vom Autor ausmacht und man hätte stutzig werden müssen?!
2) Ganz klar sagen, dass das Buch aus der eigenen Feder stammt
3) Oder hätte da jemand andere Gedanken?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 13:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Lizenzrechte von E-Books

Es kommt darauf an, wer der Urheber des Buches ist und wer die Rechte zum Verkauf hat.
Ob man von irgendjemanden etwas gekauft hat, was nicht rechtens war ist unrelevant, im deutschen Recht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb.
Wenn der andere also nachweisen kann, dass er der Urheber ist oder vom Urheber berechtigt ist, sieht es für den Käufer der angeblichen Lizenzen wohl schlecht aus, dann ist er einem Betrüger aufgesessen - ich würde nicht mal ausschließen, dass B und C zusammenarbeiten.
Was in dieser "Branche" übrigens nicht selten ist.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 14:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Lizenzrechte von E-Books

Auf die Zusammenarbeit würde ich sogar auch tippen, ist natürlich nicht nachweisbar.

Würden denn die Beweise, die C gesammelt hat für etwas ausreichen? Also die Beschreibung des Buches mit einer Kopie von ca. zwei Absätzen aus dem Vorwort und der Gliederung?

A könnte ja auch zufälligerweise über ein ähnliches Thema seine Abschlussarbeit in der Uni geschrieben haben und somit duch kleine Anpassung an die beworbene Gliederung, ein qualitativ hochwertiges E-Book vorweisen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2009, 14:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Lizenzrechte von E-Books

Das müsste A nachweisen können.- Und wenn er das kann, das er mal schnell ein Buch aus dem Boden stampft ...
Allerdings dürfte dann immer noch der Kauf nachgewiesen werden können.
A kommt hier meiner Meinung nach sehr schwer raus Könnte aber, wenn es wirklich so ist, B als Betrüger anzeigen und Schadensersatz von ihm verlangen.
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