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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Die Suchfunktion hat mir irgendwie keine vernünftigen Ergebnisse geliefert oder ich hatte die falschen Suchworte. Meine Frage ist folgende: Im täglichen Handel von Waren, habe ich eine Begegnung als Kunde mit einem Händler gemacht, der nicht gerade das Wort Service gross geschrieben hat. Da elektronische Bücher wie Blogs gross im kommen sind, habe ich meinem Unmut Luft gemacht, diesen Händler in einem Blogeintrag namentlich benannt und meine Meinung/Erfahrung mit diesem Händler mitgeteilt. Nun schreibt mich der Händler an, das eine Nennung seines Namens rechtlich nicht zulässig wäre. Da dieser Eintrag nicht persönlich beledigend ist, sondern nur sachlich das Geschäftsgebahren und meine Meinung dazu wieder gibt, sehe ich mich eigentlich mit Meinungsfreiheit im Recht. Wie sieht es da mit dem Persönlichkeitsrecht aus, ist das in so einem Fall höher gewertet, so das ich das anonymisieren muss oder nicht? Herzlichen dank für die Hilfe Kruemel |
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| Das Persönlichkeitsrecht ist meiner Meinung nach das einzige was hier zählt, die "Meinungsfreiheit" als Grundrecht ist hier nicht relevant, da Grundrechte eigentlich im Verhältnis Staat - Bürger relevant sind. Zwischen den Bürgern haben sie nur Relevanz, wenn zivilrechtliche Gesetze dagegen verstoßen. Und die gibt es hier nicht. Also kurz: Wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind, ist die Forderung rechtens. Das Problem ist nur, sind sie betroffen. Wenn der Name öffentlich zugänglich ist, zum Beispiel weil die Firma irgendwo eingetragen ist oder so heißt (was bei Personengesellschaften zB. der Fall ist), könnte das Persönlichkeitsrecht gar nicht relevant sein, da Firmen / Unternehmen dieses Recht nicht haben können. Aufpassen muss, man dass man immer die Wahrheit schreibt - und da diese bekanntlich subjektiv ist, ist das wohl das größte Problem. Mit der namentlichen Nennung sollte man eben immer aufpassen. Für mich stellt sich auch immer die Frage, was bringt das, wenn in irgendeinem Blog davon erzählt wird - wieviele potentielle Kundne lesen das wirklich - und werden sie tatsächlich die gleiche Erfahrung machen, oder beruht die Erfahrung eher auf dem Grundsatz "Wie man in den Wald hineinruft ...". Ich persönlich halte nicht viel von derartigen Schilderungen von Einzelfällen, aber das muss jeder selbst für sich entscheiden. Und hier noch ein paar Beiträge, die sich in etwa auch mit diesem Thema beschäftigen http://www.e-recht24.de/forum/6037-s...-personen.html (Schilderungen über andere Personen) http://www.e-recht24.de/forum/4746-p...eitsrecht.html (Persönlichkeitsrecht?) http://www.e-recht24.de/forum/4721-h...-einzelne.html (Hass-Seite gegen einzelne Personen) http://www.e-recht24.de/forum/4712-m...ikel-news.html (Man schreibt Artikel oder News...) http://www.e-recht24.de/forum/3428-p...-homepage.html (Personenbezogene Daten auf privater Homepage) http://www.e-recht24.de/forum/6182-f...ehauptung.html (Forenhaftung: unwahre Tatsachenbehauptung)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Der Händler hatte ein Schild mit seinem Namen und den Namen der Firma. Ist er somit nicht Teil der Öffentlichkeit? Schliesslich sind da auch einige 100 Kunden täglich. Was das andere angeht, so waren es keine "Rachegelüste" oder ähnliches. Ich wollte anderen nur mitteilen, das sie bei der entsprechenden Person aus meiner Sicht nicht gut beraten werden. Streit deswegen anzufangen ist mir fern. Kann das ganze natürlich anonymisieren. Schliesslich hat jeder Kunde auch das Recht auf seine eigene Erfahrung mit dem Händler :P Gruß Kruemel |
| Tags: buergerlicher name, meinungsfreiheit |
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