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| Anzeige gibt es irgendwelche Gerichtsurteile über Beiträge die in einem Forum gelöscht wurden, nach einem Backup, allerdings wieder im Forum standen? Kann ein Mitglied des Forums den Forenbetreiber dann in Haftung nehmen? Vielen Dank web |
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| Zitat:
ZUmindest gibt es da kein mir bekanntes Grundsatzurteil, das mag aber nichts heißen. Mirt solchen Rechercheaufträge kann man übrigens einem Anwalt beauftragen, die werden dafür wenigstens bezahlt. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke, es hätte ja sein können das wer etwas griffbereit hat, denn ich finde es so schwer da irgendetwas zu finden. Falls also ein Backup aufgespielt wird muß der Forenbetreiber theoretisch eine komplette Liste der Beiträge die geändert wurden daneben liegen haben und diese Beiträge dann auch wieder herstellen wie sie vor dem Zusammensturz waren. Verstehe ich das richtig? LG web |
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| Zitat:
Zitat:
Aus technischer Sicht behaupte ich einfach mal, ein Backup sollte immer die aktuellste Version beinhalten, so dass es derartige Probleme nicht gibt. Wenn der Betreiber etwas ändert, sollte er sich also um ein Backup kümmern ... Da das fast unmöglich ist, würde meiner Meinung nach ein Gericht ein oder zwei Augen zudrücken. Genau deswegen helfen Urteile nicht viel, es kommt eben auf alle speziellen Umstände an. Zum BVeispiel wie alt ist das Backup gewesen, war es dem Betreiber möglich, ein anderes zu haben ... Aber verlassen würde ich mich darauf auch nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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