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  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 18:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2009
Beiträge: 3
Standard Verwendung von Zitaten


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Wie sieht es eigentlich mit der Verwendung von Zitaten aus?

Auf vielen Webseiten findet sich der Standardtext "Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung".

In Büchern lautet es eher "Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Buches darf in irgendeiner Forum ohne schriftliche Genehmigung reproduziert werden."

UrhG § 51 sagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

Sagen diese genannten Hinweise § 51 juckt uns nicht, du musst vorher fragen oder steht der § darüber und sagt Kleinzitate sind erlaubt, auch ohne Genehmigung?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 19:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verwendung von Zitaten

Gesetze stehen über irgendwelchen Regelungen.
Das Problem ist nur, man sollte den Zitat-Paragraphen auch insgesamt lesen.
Zitat:
... sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Die Zulässigkeit ist also sehr eng gehalten. Und vor allem der "besondere Zweck" muss eiondeutiog nachgewiesen werden. Einfach nur eine Webseite wäre zum Beispiel kein besonderer Zweck.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 19:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Verwendung von Zitaten

Das ist wieder mal schön verständlich zitiert

Würde es denn dann nicht unter 2. "selbständiges Sprachwerk" fallen, wenn man beispielsweise einen Satz pro Din A4 Seite zitieren würde, um seine Thesen zu untermauern. (Auch wenn's so klingt ohne wissenschaftlichen Anspruch, nur um Dinge zu erklären)
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2009, 20:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verwendung von Zitaten

Zitat:
Das ist wieder mal schön verständlich zitiert
Bei Gesetzen darf man das, die fallen nicht unters Urheberrecht.
Zitat:
wenn man beispielsweise einen Satz pro Din A4 Seite zitieren würde, um seine Thesen zu untermauern.
Es kommt nicht auf die Menge an, sondenr den Inhalt. die Frage ist also, wird es in einem Werk mit der entsprechenden Schöpfungshöhe zitiert. Das zu beurteilen müsste man immer den Einzelfall sehen.
Bei Webseiten, Foren, Bloggs ... würde ich das Urheberrecht in weniger als 1% relevant sehen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2009, 07:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Verwendung von Zitaten

Hallo,

habe auch eine Frage dazu.

Wie sieht das Urheberrecht bei Satzungen und Ordnungen von Vereinen aus? Sind diese überhaupt urheberrechtlich geschützt?

Wenn ja, wem steht das Recht an dem Werk zu, wenn es ein Gemeinschaftswerk war?

Grüße
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