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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Auf vielen Webseiten findet sich der Standardtext "Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung". In Büchern lautet es eher "Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Buches darf in irgendeiner Forum ohne schriftliche Genehmigung reproduziert werden." UrhG § 51 sagt: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." Sagen diese genannten Hinweise § 51 juckt uns nicht, du musst vorher fragen oder steht der § darüber und sagt Kleinzitate sind erlaubt, auch ohne Genehmigung? |
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| Gesetze stehen über irgendwelchen Regelungen. Das Problem ist nur, man sollte den Zitat-Paragraphen auch insgesamt lesen. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das ist wieder mal schön verständlich zitiert Würde es denn dann nicht unter 2. "selbständiges Sprachwerk" fallen, wenn man beispielsweise einen Satz pro Din A4 Seite zitieren würde, um seine Thesen zu untermauern. (Auch wenn's so klingt ohne wissenschaftlichen Anspruch, nur um Dinge zu erklären) |
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| Zitat:
Zitat:
Bei Webseiten, Foren, Bloggs ... würde ich das Urheberrecht in weniger als 1% relevant sehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, habe auch eine Frage dazu. Wie sieht das Urheberrecht bei Satzungen und Ordnungen von Vereinen aus? Sind diese überhaupt urheberrechtlich geschützt? Wenn ja, wem steht das Recht an dem Werk zu, wenn es ein Gemeinschaftswerk war? Grüße |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Übersetzung von Zitaten ohne Einwilligung des Autors | minikleinwagenfahrer | Verantwortlichkeit für Inhalte | 4 | 29.08.2008 13:59 |
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| Verwendung von Newsartikeln | Anonymous | Urheberrecht | 0 | 31.08.2005 11:24 |
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