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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich bin neu hier und wahrscheinlich gab es schon eine Frage zu meinem Thema, aber ich konnte Sie leider nicht finden. Also, ich hoffe ich mache das richtig. Wenn jemand in einem Forum nach einem Ausbilder für eine bestimmte Sportart sucht und dabei erwähnt das er von seinem letzten Ausbilder beschissen wurde, das aber nicht weiter ausführt und natürlich auch keinen Namen nennt. Dann, andere Schüler des ersten Ausbilders diesen Beitrag lesen und es dem ersten Ausbilder erzählen, weil Sie den Schüler von erzählungen des Ausbilders kennen, und den Schüler über die Angaben in seinem Profil erkennen, kann der erste Ausbilder dann den Schüler wegen Rufmord oder Verleumdung belangen? Hoffe das war ganz Verständlich geschrieben und Ihr könnt mir weiterhelfen! Gruß, Gekodos! |
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| Wenn er für Außenstehende erkennbar ist, ja (es muss nicht immer der Name sein, Beschreibungen reichen auch ...) Und es muss natürlich Verleumdung sein, wenns die Wahrtheit ist, dürfte bestenfalls das Persönlichkeitsrecht betroffen sein. Ansonsten sollte man sich mal überlegen, wieso man über sein Profil erkennbar ist ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Ausbilder wird ja gar nicht beschrieben! Es wird lediglich in einem Nebensatz erwähnt, das der Schüler bei einer Prüfung vom Ausbilder beschissen wurde! Es stehen weder Namen noch Adressen oder anderes von Ausbilder oder Schüler. Dem Schüler ist es auch egal ob man Ihn über sein Profil identifizieren kann, er steht zu den Dingen die er sagt/schreibt! Gruß, Gekodos! |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Die Frage ist doch aber, wie allgemein soll der Schüler denn noch schreiben. Der Gesamte Thread geht ja nicht um den Ausbilder sondern dreht sich darum das der Schüler einfach den Ausbilder wechseln möchte. Das wäre ja fast so als wäre er gezwungen bei dem Ausblider zu bleiben, weil jeder wechsel dem ersten Ausbilder negativ ausgelegt werden könnte! Und zum anderen Teil, der Schüler hat genug Geld und ist nicht von anderen Personen abhängig. Er wird das ganze aber mal morgen mit ner befreundeten Anwältin durchsprechen! Danke schonmal! |
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