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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige folgende Situation: Person A schreibt auf einer Plattform einen Text über Person B unter Angabe beider, also eigenes und fremdes, Kfz-Kennzeichen. Es werden keine personenbezogenen Informationen, weder Infos über Art, Marke, Farbe, etc. des betreffenden Kfz verwendet. Da es etwas verwirrend klingt, etwas mehr Details: Kennzeichen A sagt über Kennzeichen B: "Du kannst echt nicht einparken" Kennzeichen C sagt über Kennzeichen B: "Deine Felgen gefallen mir" Kennzeichen D sagt über Kennzeichen B: "Wenn 100 erlaubt sind, dann fahr auch 100" So, ich bin hin- und hergerissen und minütlich wechsel ich meine Meinung ob recht oder unrecht. Google brachte ein Urteil des LG Kassel hervor, was für mich weitere Fragen wachsen lässt. Was wäre, wenn Kennzeichen E über Kennzeichen B sagt: "Nimm mir nochmal die Vorfahrt und ich zerstech' dir deine Reifen", in wie weit könnte der Plattformbetreiber, der natürlich solche Aussagen in den Nutzungsbedingungen verboten hat, dafür belangt werden, oder nicht? Wie gesagt, ich kann mir absolut keine Meinung bilden, deswegen würde ich mich freuen, eure zu lesen. Danke marComa |
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| Nach meiner Kenntnis ist das relativ einfach: Kfz-kennzeichen sind personenbezogene Daten und als solche auch zu behandeln, also genau so wie Name und Adresse, telefonnummer ... Einer Veröffentlichung kann man somit widersprechen, ein Forumsbetreiber, in dessen Forum derartige Daten stehen kann haftbar gemacht werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Anscheinend ist meinLink untergegangen, deswegen hier das Urteil (was ich eigentlich meine): Landgericht Kassel Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07 - Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet Leitsatz: 1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. 2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist. |
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| Da es sich bei dem Urteil "nur" und ein Landesgericht handelt, kann man unterschiedlicher Meinung sein Vor allem, wenn man an die datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bedenken (und Auffassungen von gerichten) in bezug auf Erfassung von Kennzeichen besinnt. Aber gut, gehen wir von dem Urteil aus, dass wäre das Veröffentlichen der blossen Kennzeichen egal, solange man den Halter dahinter nicht erkennt. Wozu dann aber das Kennzeichen. Wenn ich schreibe HH-EE 1XXX - was habe ich dann davon? Nichts. Irgendwas will ich damit ja erreichen. Also ist es durchaus möglich (und auch üblich) dass dann irgendwas dabei steht ... Und ansonsten würde nach dem Urteil halt gelten Zitat:
Zitat:
Ich persönlich würde mich da aber nicht drauf verlassen, dass ein anderes Gericht nicht anders entscheiden könnte.
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| Im Grunde bin ich mit Dir einer Meinung. Nur das o.g. Urteil hat mich verwirrt, oder eher verwundert. Trotzdem stell ich mir permanent die Frage, warum (u.a.) Kennzeichen personenbezogene/-beziehbare Daten sein sollen, da ich als "Ottonormalbürger" doch (eigentlich) nicht in der Lage bin, mit vertretbarem Aufwand, die Halterdaten herauszufinden. Oder doch -> wie ? Gerade ist bei uns ein weiteres Diskussionsthema entbrannt = Wie stark müssen solche Daten unkenntlich gemacht werden? Speziell bei Kennzeichen - Wie weit würdest Du diese Daten unkenntlich machen? (AB-CD123x oder AB-CD12xx ...usw....) |
| Tags: internet, kennzeichen, veroeffentlichen |
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