Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 09:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2008
Beiträge: 3
Standard Privatverkauf über eBay.Mail - Rechte und Pflichten


Anzeige
Hallo!

Habe folgende Frage.
Und zwar folgende Situation:

"V", bietet einen Artikel über eBay an. Die Artikelbeschreibung ist völlig Vollständig und eindeutig erläutert.
"K" kauft diesen Artikel zum Höchstgebot. Der Kaufvertrag steht...?!

"K" weigert sich zu zahlen, auch nach mehrmaligem auffordern. Er lenkt zum Schluss doch ein und willigt ein zu zahlen. Geld kommt nie an. "V" schaltet ebay ein, jedoch ohne Erfolg. "V" schliesst den Fall nach 10 Tagen, um eBay Gebühren erstattet zu bekommen.
2 Tage nach dem Schliessen kommt eine Mail von "K" mit dem Hinweis er hätte bezahlt. Geld geht tatsächlich ein, und "V" schickt das Päckchen sofort los, ohne das ein Kaufvertrag seitens eBay vorhanden ist.

"K" nimmt das paket an und schickt eine eMail, in der er mitteilt das er das Päckchen zurückgeschickt hätte, da der Gegenstand Gebrauchsspuren hätte und nicht neu wäre (Keine Ahnung wie das sein kann...).

Nach einem tag kommt das Päckchen an, völlig grob aufgerissen. Seit dem steht es nun wieder ungeöffnet bei "V". "V" weigert sich das Geld zurückzuzahlen und "K" will Anwalt einschalten.

"K" ist doch niemals im Recht? Es gibt ja nichtmal einen Kaufvertrag... abgesehen davon ist es Privatverkauf ohne jegliche Rücknahme..??!

Wer ist im Recht, und vorallem kann er durch den Anwalt was bewirken, bzw wird er tatsächlich hingehen?

Streitsumme: 160€

Gruß
Paddy
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 13:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Privatverkauf über eBay.Mail - Rechte und Pflichten

Aus meine Sicht sind hier Zeugen gefragt (vor dem einpacken / auspacken). Hat der V dei SN von den Gerät aufgeschrieben? (Vielleicht wurde das Gerät ausgetauscht).

Zitat:
"K" weigert sich zu zahlen, auch nach mehrmaligem auffordern. Er lenkt zum Schluss doch ein und willigt ein zu zahlen. Geld kommt nie an. "V" schaltet ebay ein, jedoch ohne Erfolg. "V" schliesst den Fall nach 10 Tagen, um eBay Gebühren erstattet zu bekommen.
Wurde der Kaufvertrag nun geschlossen oder nicht? (Siehe Ebaygebührenansicht)?
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 17:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Privatverkauf über eBay.Mail - Rechte und Pflichten

Zunächst muss geklärt werden, ob ein Kaufvertrag besteht. Da keine der Vertragsparteien zurückgetreten ist und ansonsten nach Abschluss der Aktion ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, besteht durchaus ein kaufvertrag. Mit allen Rechten und Pflichten.

Wenn auch etwas "zögerlich" hat K seine Pflichten erfüllt, jetzt ist V an der Reihe. Und das beinhaltet die Lieferung einer mangelfreien Ware. Das hat mit "Ausschluss von Garantie und Rücknahme" sowie "Privatverkauf" nicht das geringste zu tun, denn dieser Grundsatz des Kaufrechts gilt immer (und kann nicht ausgeschlossen werden).
Somit ist V verpflichtet, eine mangelfreie Ware zu versenden, tut er das nicht, muss er nachbessern. Das "rumstehen lassen" der Ware ist nicht besonders klug.
Ich kann nur hoffen, V hat das gemacht, was samstag bereits genannt hat: Einen Nachweis, dass es tatsächlich seine Ware ist.

Alles in allem hat K gute Chancen, sein Recht zu bekommen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 06:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Privatverkauf über eBay.Mail - Rechte und Pflichten

Hallo!

Danke für die Antworten...

Der Kaufvertrag ist aber nie zustande gekommen, weil eBay die Tranaktion offiziell geschlossen hat (Keine eBay Gebühren, Kein Verkauf... etc)
Erst nachdem garkein Kaufvertrag mehr bestand, hat "K" eine Mail geschrieben, das er überwiessen hätte, und "V" hat ihm das Paket zugesandt.

Wie ist es bei dieser Sachlage? Weil den Verkauf über eBay gab es schon garnicht mehr.

Bilder vor dem Einpacken sind vorhanden. Zeugen ebenfalls.

Gruß
Paddy
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 09:50
air air ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 33
Standard AW: Privatverkauf über eBay.Mail - Rechte und Pflichten

Der Käufer hat Geld bezahlt und der Verkäufer im Gegenzug eine Ware verschickt. Damit besteht ein gültiger Vertrag, Ebay ist dafür gar nicht nötig.

Damit gelten natürlich alle bisher gegeben Antworten. Der Käufer kann sich auf die Sachmangelhaftung berufen, d.h. sofern die Ware von der Beschreibung abweicht oder nicht funktioniert. D.h. also überprüfen ob die Ware noch den gleichen Zustand hat wie beim Versenden (Zeugen sehr hilfreich) und je nachdem wie dann die Lage ist mit dem Käufer die Lage klären.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Rechte des Autoren an seinen Beiträgen / Pflichten des Inhabers SoWasAberAuch Sonstiges zum Onlinerecht 12 20.08.2010 19:52
Ebay über Umwege? TiCar E-Commerce 4 08.11.2008 13:27
eBay Betrug, Rechte ? Timfried Strafrecht & Internet 3 28.04.2008 19:04
Motorradkauf über Ebay muenchi Onlineauktionen 3 09.03.2008 09:58
Gehen alle Rechte von in Forenbeiträgen auf den Betreiber über Kao (unregistriert) Urheberrecht 10 19.07.2007 10:48



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:07 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46