Rechtsberatung
Jan Engel Frage & Antwort Fotolia.com

Unsere Empfehlung
E-Book Die Rechtssichere Website


Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 07:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Urheberrecht beim Ticker


Anzeige

Guten Morgen,

Folgendes Problem.

1.Wenn man auf einer Website einen Ticker gesehen hat und der auch gefallen hat, baut man den nach mit eingenen Kenntnissen hat der ersteller des Tickers Urheberrechte drauf??? Oder sollte man die Struktur ändern? Oder besser nicht nachbauen?

2. Wenn man den selben Mouseover effekt verwenden bei Bildern, gibts es da auch Urheberrechte?

3.Habe folgendes dazu gefunden:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

Würde das dazu passen, wenn man etwas nachbaut?


Mfg Disa87

Geändert von disa87 (28.01.2009 um 08:03 Uhr). Grund: ergänzung
Mit Zitat antworten



  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 09:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Urheberrecht beim Ticker


Urheberrecht gilt auf Werke, nicht Ideen.
Ein Verstoß gegen urheberrecht wäre zum beispiel die Verwendung des gelichen Layouts und von Bildern ...
Aber Ideen darf man sehr wohl "übernehmen" - auch wenn das ziemlich einfallslos und wenig originell ist ... es sei denn, man verbessert sie.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 10:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrecht beim Ticker


D.h.
Ein Ticker wäre kein Werk sondern eine Idee, und die könnte jeder übernehmen?

Mann darf aber das aussehen des Tickers nicht genau so nachbauen oder?

Was wäre wenn jemand den gleichen Satz im Ticker benutzt: z.B.

User ... Schrieb am XX.XX.XX um XX:XX folgendes ...........

ist auch kein Werk oder???

Jemand kann doch kein Satz Urheberrechtlich schützen!?

Dh. Ideen darf man nachbauen, obwohl es vllt. für den ersteller geklaut klingt?

mfg

Geändert von disa87 (28.01.2009 um 10:18 Uhr). Grund: ergänzung
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 10:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Urheberrecht beim Ticker


Zitat:
Ein Ticker wäre kein Werk sondern eine Idee, und die könnte jeder übernehmen?
Das so einfach auf einen Satz heruntergebrochen ist auch nicht richtig.
Der Ticker selbst in seiner Gesamtheit ist schon ein Werk, also das Design, die zugrunde liegenden Skripte ...

Aber das Erstellen eines eigenen(!) Werkes auf der Basis der Idee(!) ist kein Verstoß gegen Urheberrecht, da nur das Werk und nicht die Idee durch das Urheberrcht geschützt ist.

Um es einfach zu formulieren: Wenn man irgendwas von dem Ticker verwendet (und sei es "nur" das Design oder ein Skript) verstößt man gegen das Urheberrecht.
Lässt man sich von dem Ticker aber inspirieren und baut einen eigenen (ohne Verwendung irgendwelcher Dinge wie Bilder, Skripte) kann das kein Verstoß sein.

Zitat:
Was wäre wenn jemand den gleichen Satz im Ticker benutzt: z.B.

User ... Schrieb am XX.XX.XX um XX:XX folgendes ...........
Hier wird ein Inhalt verwendet. Ob der unter Urheberrecht steht lass ich mal dahin gestellt, aber genau an der Stelle beginnt das verwenden von Teilen des Tickers und könnte somit urheberrechtlich problematisch werden.

Zitat:
Dh. Ideen darf man nachbauen, obwohl es vllt. für den ersteller geklaut klingt?
Wenn man es so macht, das es geklaut aussieht, ist man selber schuld. Dann wird es dem urheber auch gelingen nachzuweisen, das Urheberrecht verletzt wurde (siehe oben bezüglich Design)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Urheberrecht beim posten von Bildern... blueeye24 Urheberrecht 2 15.03.2008 21:14
Urheberrecht beim Privatverkauf von Windows Grauzone Urheberrecht 1 26.02.2008 11:50
Fristen beim Rückgaberecht blubbeler E-Commerce 1 02.10.2007 13:15
modelstylesache beim anwalt Anonymous Sonstiges zum Onlinerecht 1 17.07.2006 12:06



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:09 Uhr.



SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47