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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Hallo E-Rechtler und evt. Betroffene, ein eingetragener Sportverein XY (e.V.) hat durch ein Unglück ungeschickterweise nach 4 Jahre Betrieb eine .de-Domain fallen gelassen, die eindeutig dem Vereinsnamen zuordbar ist. Er hält auch eine ähnliche Domain ohne Bindestriche. Neuer Inhaber ist eine Ltd von der Insel St. Kitts & Nevis (VSH), die die Domain mit den typischen Parking-Inhalten (Google-Ads) nach Erlangen durch Domain-Grabbing betreibt. Nach Anfrage per Mail als unsere Reaktion auf den berühmten Satz im Impressum ('Fragen zu eines Domain, kontaktier sie uns bitte bei *****@googlemail.com. Wenn sie sich in Trademark- oder Persönlichrechten verletzt gesehen, kontaktier sie uns mit den entsprechenden papier, und wir auslöschen die Domain auf sie.') kam eine kurze Antwort, die als "target price" 350 € vorsieht. Kann man das Namensrecht aus § 12 BGB als verletzt ansehen und auf diesem Wege die Domain zurückholen? Wie sind die Aussichten in Bezug auf die nicht in Deutschland ansässige Firma? Nützliches Vorgehen ist, für alle diejenigen, die auch solchen dubiosen Geschäften auferlegen sind: 1) DISPUTE-Antrag bei der DENIC ausfüllen, um die Weitergabe an Dritte zu verhindern Grüße, Sportvereinswebmaster Links: http://www.heise.de/newsticker/Bunde.../meldung/53894 (vermutlich um Überlastung zu vermeiden?!) http://www.denic.de/de/domains/recht...ege/index.html |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die Infos. Ich vermutete eine solche Antwort. FAZIT: - Keine rechtlichen Schritte, sondern die öffentliche Distanzierung von der verlorenen Domain ("kein inhaltlicher Einfluss möglich", etc) - ggf. abgewandelte Domain beziehen - rechtliche Entwicklung abwarten - ggf. jedes Jahr einen DISPUTE-Antrag stellen |
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