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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 23:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 2
Standard Domain-Grabbing und Namensrecht bei (Sport-)Vereinen


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Hallo E-Rechtler und evt. Betroffene,

ein eingetragener Sportverein XY (e.V.) hat durch ein Unglück ungeschickterweise nach 4 Jahre Betrieb eine .de-Domain fallen gelassen, die eindeutig dem Vereinsnamen zuordbar ist. Er hält auch eine ähnliche Domain ohne Bindestriche.

Neuer Inhaber ist eine Ltd von der Insel St. Kitts & Nevis (VSH), die die Domain mit den typischen Parking-Inhalten (Google-Ads) nach Erlangen durch Domain-Grabbing betreibt. Nach Anfrage per Mail als unsere Reaktion auf den berühmten Satz im Impressum ('Fragen zu eines Domain, kontaktier sie uns bitte bei *****@googlemail.com. Wenn sie sich in Trademark- oder Persönlichrechten verletzt gesehen, kontaktier sie uns mit den entsprechenden papier, und wir auslöschen die Domain auf sie.') kam eine kurze Antwort, die als "target price"

350 €

vorsieht.

Kann man das Namensrecht aus § 12 BGB als verletzt ansehen und auf diesem Wege die Domain zurückholen? Wie sind die Aussichten in Bezug auf die nicht in Deutschland ansässige Firma?

Nützliches Vorgehen ist, für alle diejenigen, die auch solchen dubiosen Geschäften auferlegen sind:
1) DISPUTE-Antrag bei der DENIC ausfüllen, um die Weitergabe an Dritte zu verhindern

Grüße,
Sportvereinswebmaster

Links:
http://www.heise.de/newsticker/Bunde.../meldung/53894 (vermutlich um Überlastung zu vermeiden?!)
http://www.denic.de/de/domains/recht...ege/index.html
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 10:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Domain-Grabbing und Namensrecht bei (Sport-)Vereinen


Zitat:
Kann man das Namensrecht aus § 12 BGB als verletzt ansehen und auf diesem Wege die Domain zurückholen?
Aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, andere bejahen das. Ich bin der Meinung, das Namensrecht nach § 12 BGB steht nur natürlichen Personen zu. Und ein verein ist keine solche. Auch geht es hier um die Verwendung, was im genannten Fall nicht vorliegt, da die Domaine (und damit der Name) nicht verwendet wird. Und gewerbliches Namensrecht zieht gar nicht.
Zitat:
Wie sind die Aussichten in Bezug auf die nicht in Deutschland ansässige Firma?
Null, da das BGB nur in Deutschland gilt und nur auf in D ansässige Personen und Firmen angewandt werden kann. In dem Fall müsste also intern-ationales Recht her. Und da ist meines Wissens nichts gegeben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 23:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.01.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Domain-Grabbing und Namensrecht bei (Sport-)Vereinen


Vielen Dank für die Infos. Ich vermutete eine solche Antwort.

FAZIT:
- Keine rechtlichen Schritte, sondern die öffentliche Distanzierung von der verlorenen Domain ("kein inhaltlicher Einfluss möglich", etc)
- ggf. abgewandelte Domain beziehen
- rechtliche Entwicklung abwarten
- ggf. jedes Jahr einen DISPUTE-Antrag stellen
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