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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige da es über paypal die Möglichkeit gibt, relativ einfach einen Spenden-Button einzubinden, frage ich mich nun folgendes: Dürfen Spenden nur für gemeinnützige Zwecke o. ä. verwendet werden oder darf ich als Gewerbe beispielsweise in einem Internet Shop dazu aufrufen, zu spenden, damit die Produktpalette erweitert und die Lagerbestände vergrößert werden können. Das sind schon kommerzielle Interessen. Daher möchte ich gerne wissen, ob solche kommerzielle Interessen an Privatvermögen von Kunden als "Spende" bezeichnet werden dürfen und über den paypal-Spendenbutton entgegengenommen werden können? Bsp.: Spenden sie damit wir unsere Produktpalette erweitern und unsere Lagerbestände vergrößern können: PAYPAL-SPENDENBUTTON |
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| Spenden sind Spenden. Wenn man sie in gewerblichen Interesse nutzt, sind es keine Spenden mehr, sondern Einkommen des Gewerbetreibenden, das auch so behandelt werden muss. Eine Spüende wäre es dann, wenn jemand etwas gibt ohne Gegenleistung zu bekommen. Für den Gewerbetreibenden bleibt es trotzdem Einkommen, was er entsprechend zu versteuern hat. Und aufpassen muss man, dass man definiert, wofür die Spenden verwendet werden. Sonst rutscht man schnell in wettbewerbsrechtliche Verstöße.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ok gut. Also muss man es versteuern.. das sollte nicht das Problem sein. Aber da der Kunde keine direkte Gegenleistung bekommen würde und definiert wäre, was mit den Spenden gemacht wird, wäre ein Spendenaufruf mit einer Formulierung, wie in meinem ersten Post, möglich? Wie müsste das Geld versteuert werden? |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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