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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 15:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 17
Standard Datenschutz bei Minderjährigen


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Hallo Leute,

folgender erdachter Fall:
ein minderjähriger User meldet sich auf einer Internetplattforum an, um hier Kontakt mit seinen Freunden zu pflegen. Die Eltern stimmen dem zwar grundsätzlich zu (wollen die Plattform also nicht komplett unterbinden), wollen das Kind allerdings von Zeit zu Zeit überwachen (zu welchem Zweck auch immer) und fragen deswegen an, ob sie als Erziehungsberechtigte die Einsicht in die entsprechenden Daten bekommen.
Laut Datenschutz natürlich kompletter Irrsinn, aber gilt für Eltern hier vielleicht ein Sonderrecht?

Also nochmal die Frage:
Dürfte/Müsste besagte Plattform den Eltern Zugriff auf z. B. Gesprächverläufe des Kindes geben? Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage?

Ich danke euch schon mal, bisher wurde mir auf meine Fragen immer super weitergeholfen
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 16:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Datenschutz bei Minderjährigen

Die Dateneinsichten an dem Jugendlichen, können diese nur Live bekommen wenn es im Chatforum ist. ( Live )

Es könnte auch so gesehen, ja auch Falsche Eltern sein, deswegen geben diese Betreiber keine Auskunft. ( dürfen es nicht )

So ergeht es nur wenn der entsprechende Jugendliche live dort chattet diese Daten dann mit seinen Eltern mit einsicht diese dann bekommen können.



Zitat:
Zitat von snaker Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

folgender erdachter Fall:
ein minderjähriger User meldet sich auf einer Internetplattforum an, um hier Kontakt mit seinen Freunden zu pflegen. Die Eltern stimmen dem zwar grundsätzlich zu (wollen die Plattform also nicht komplett unterbinden), wollen das Kind allerdings von Zeit zu Zeit überwachen (zu welchem Zweck auch immer) und fragen deswegen an, ob sie als Erziehungsberechtigte die Einsicht in die entsprechenden Daten bekommen.
Laut Datenschutz natürlich kompletter Irrsinn, aber gilt für Eltern hier vielleicht ein Sonderrecht?

Also nochmal die Frage:
Dürfte/Müsste besagte Plattform den Eltern Zugriff auf z. B. Gesprächverläufe des Kindes geben? Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage?

Ich danke euch schon mal, bisher wurde mir auf meine Fragen immer super weitergeholfen
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 17:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Datenschutz bei Minderjährigen

Ok, also die Echtheit der Eltern würde über eingescannten Perso erfolgen.
Also einfach mal angenommen, der Betreiber könnte 100%ig sicher sein, dass er es hier mit den Eltern zu tun hat, wäre er dann zur Offenlegung der Daten verpflichtet?

Geändert von snaker (01.02.2009 um 18:10 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 19:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Datenschutz bei Minderjährigen

Zitat:
Ok, also die Echtheit der Eltern würde über eingescannten Perso erfolgen.
Das wäre alles andere als ein Echheitsbeweis.
Als Betreiber würde ich mich nicht im Geringsten daraiuf einlassen.

Allerdings ist das Auskunftsrecht überhaupt kein Irrsinn.
http://www.e-recht24.de/forum/5584-v...eicherung.html (Vorratsdatenspeicherung)
Und die Betroffenen wären in diesem Fall die Eltern, da sie als Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht haben. Die Herausgabe der Daten kann also durchaus verölangt werden - nur eben vernünftig und sicher. Auf entsprechende Probleme bin ich in dem Beitrag eingegangen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 13:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2008
Beiträge: 17
Standard AW: Datenschutz bei Minderjährigen

Ich verstehe diesen Standpunkt durchaus, allerdings ist es natürlich immer unangenehm für einen Betreiber, Daten über Dritte an Personen zu übergeben, die er nicht kennt.
Ich bin bei meinen Kundschaftungen auf die "Int. Kinderrechtskonventionen" gestoßen, welche nach Artikel 16 folgendes besagen:

Artikel 16

(1)
Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2)
Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Quelle: tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechtskonvention.htm#a16


Also das wäre jetzt für mich auf jeden Fall erst einmal eine eindeutige Aussage, vor allem, wenn der/die Minderjährige nicht möchte, dass seine Daten von den Eltern eingesehen werden! Oder was meinst du dazu? Könnte sich der Betreiber darauf berufen? Immer daran denken: der/die Minderjährige ist natürlich gegen dieses Vorgehen seiner Eltern (sonst würde er/sie ja die Daten aus eigenen Schritten den Eltern zur Verfügung stellen).

Aber ich bedanke mich auf jeden Fall für eure Hilfe

Geändert von snaker (05.02.2009 um 13:12 Uhr).
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