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| Anzeige dies ist mein erster Post und ich hoffe, ich stelle meine Frage richtig: Mal angenommen, ein gemeinnütziger Verein (kirchliche Institution) stellt auf ihrer Website ein Formular für deren Veranstaltung zur Verfügung, über dieses sich die Teilnehmer mit kompletter postalischer Adresse und E-Mail anmelden. Darf der gemeinnütziger Verein, die Adressen anschließend nutzen, um die Teilnehmer zu ähnlichen Veranstaltungen einzuladen? Muss in dem Formular zwingend ein Haken sein, über den die Teilnehmer der Infopost zustimmen, oder geht das auch ohne? Gibt es eine andere Handhabung für E-Mail-Infopost und postalischer Infopost? Vielen Dank für die Aufklärung, maeck |
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Was die Zustimmung bei so gesammelten daten angeht, gibt es keine Unterschiede, ob man sie verwenden darf oder nicht. Man kann aber postalisch Werbung senden, wenn man die Adresse aus Adresslisten hat, die zuu einer solchen Verwendung vorgesehen sind. Email Werbung ohne Zustimmung ist immer ausgeschlossen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky, danke für deine schnelle Antwort. Zitat:
Was genau gibt es für andere Optionen? Hast Du dafür einen rechtlichen Link, den ich zur Argumentation anbringen könnte? danke, maeck |
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Oder eben allgemein: http://de.wikipedia.org/wiki/Spam#Re...in_Deutschland Wichtigster Satz: Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Okay, danke! Nur um sicher zu gehen: Wäre es zulässig, wenn der gemeinnützige Verein gar keine Abfrage macht, und dann bei der ersten Werbe-eMail zu ähnlichen Veranstaltungen einen eindeutigen Hinweis macht, wie man sich aus dem Newsletter austragen kann? So was wie "Wenn Sie keinen weiteren E-Mails erhalten möchten, klicken Sie auf folgenden Link"? Wenn ich mich recht erinne, dann würde dieses Verfahren doch auf jeden Fall für postalische Sendungen möglich sein, oder? Ich habe schon so viele Meinungen darüber gehört, dass ich gerne mal eine rechtliche Grundlage dafür finden möchte maeck |
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