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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 18:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 4
Standard Verwendung von Adressdaten über ein Formular


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Liebe Forumsgemeinde,

dies ist mein erster Post und ich hoffe, ich stelle meine Frage richtig:
Mal angenommen, ein gemeinnütziger Verein (kirchliche Institution) stellt auf ihrer Website ein Formular für deren Veranstaltung zur Verfügung, über dieses sich die Teilnehmer mit kompletter postalischer Adresse und E-Mail anmelden.

Darf der gemeinnütziger Verein, die Adressen anschließend nutzen, um die Teilnehmer zu ähnlichen Veranstaltungen einzuladen?
Muss in dem Formular zwingend ein Haken sein, über den die Teilnehmer der Infopost zustimmen, oder geht das auch ohne?
Gibt es eine andere Handhabung für E-Mail-Infopost und postalischer Infopost?

Vielen Dank für die Aufklärung,
maeck
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 19:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verwendung von Adressdaten über ein Formular

Zitat:
Darf der gemeinnütziger Verein, die Adressen anschließend nutzen, um die Teilnehmer zu ähnlichen Veranstaltungen einzuladen?
Nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung (im Opt-In verfahren - heißtr der Benutzer muss aktiv werden [Häkchen setzen] zu zustimmen)
Zitat:
Muss in dem Formular zwingend ein Haken sein, über den die Teilnehmer der Infopost zustimmen, oder geht das auch ohne?
Es gibt auch andere Methoden, allerdings müssen die eindeutig seion.
Zitat:
Gibt es eine andere Handhabung für E-Mail-Infopost und postalischer Infopost?
Jein.
Was die Zustimmung bei so gesammelten daten angeht, gibt es keine Unterschiede, ob man sie verwenden darf oder nicht.
Man kann aber postalisch Werbung senden, wenn man die Adresse aus Adresslisten hat, die zuu einer solchen Verwendung vorgesehen sind.
Email Werbung ohne Zustimmung ist immer ausgeschlossen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 19:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Verwendung von Adressdaten über ein Formular

Hallo aaky,
danke für deine schnelle Antwort.
Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung (im Opt-In verfahren - heißtr der Benutzer muss aktiv werden [Häkchen setzen] zu zustimmen)
Das heißt, das Häckchen muss gesetzt werden, dass sie Infos bekommen. Oder kann die Frage auch so gestellt werden, dass die Teilnehmer einen Haken setzen müssen, wenn Sie KEINE Infopost erhalten wollen?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Es gibt auch andere Methoden, allerdings müssen die eindeutig seion.
Was genau gibt es für andere Optionen?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Email Werbung ohne Zustimmung ist immer ausgeschlossen.
Hast Du dafür einen rechtlichen Link, den ich zur Argumentation anbringen könnte?

danke, maeck
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 19:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Verwendung von Adressdaten über ein Formular

Zitat:
Das heißt, das Häckchen muss gesetzt werden, dass sie Infos bekommen. Oder kann die Frage auch so gestellt werden, dass die Teilnehmer einen Haken setzen müssen, wenn Sie KEINE Infopost erhalten wollen?
Das wäre nicht zulässig, da dies ein Opt-out wäre (die Zustimmung würde ohne Aktion erfolgen)
Zitat:
Was genau gibt es für andere Optionen?
Man kann auch Textfelder haben, wo der Besucher "ja" reinschreiben muss .... Ich meine also rein technisch, nicht inhaltlich
Zitat:
Hast Du dafür einen rechtlichen Link, den ich zur Argumentation anbringen könnte?
Such einfach mal im Internet nach Spam, Werbeemail und entsprechenden Urteilen. Da gibt es Unmengen.

Oder eben allgemein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spam#Re...in_Deutschland
Wichtigster Satz:
Zitat:
Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es ist dabei unerheblich, ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2009, 22:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Verwendung von Adressdaten über ein Formular

Okay, danke!

Nur um sicher zu gehen: Wäre es zulässig, wenn der gemeinnützige Verein gar keine Abfrage macht, und dann bei der ersten Werbe-eMail zu ähnlichen Veranstaltungen einen eindeutigen Hinweis macht, wie man sich aus dem Newsletter austragen kann?
So was wie "Wenn Sie keinen weiteren E-Mails erhalten möchten, klicken Sie auf folgenden Link"?

Wenn ich mich recht erinne, dann würde dieses Verfahren doch auf jeden Fall für postalische Sendungen möglich sein, oder?

Ich habe schon so viele Meinungen darüber gehört, dass ich gerne mal eine rechtliche Grundlage dafür finden möchte

maeck
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