Die Antwort findet sich eindeutig im Gesetz
Zitat:
TMG § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben ... folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
...
2.Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
...
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Die Angaben sind oim Impressum anzugeben, eine Angabe "auf Anfrage" reicht nicht und erfüllt nicht die Forderung des Gesetzes.
Zitat:
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Man will ja gegen die blöden Bot's und Spamerei imun sein.
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Abgesehen davon, dass man das auch ohne Impressum nicht ist: Wer das will, muss seine Finger vom Internet lassen. Das ist aber nicht dem Internet oder den Gesetzen gedankt, sondern den Menschen (und ihrer Beschränktheit). Daraus würde sich jetzt zwar noch eine Alternative ergeben, aber das lass ich mal lieber
