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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ein Serverhoster bietet ein Produkt (vServer) mit 1-monatiger Laufzeit (verlängert sich danach automatisch (= stillschweigend?)). In den AGB des Anbieters steht allerdings, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen beträgt. Ist sowas in diesem Fall zulässig? Denn in diesem Fall würde der vServer ja keinen Monat laufen sondern mindestens zwei. Gibt es dazu evtl. Paragraphen? Vielen Dank. |
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| Paragraphen gibt es meines Wissens hierzu nicht, aber die Logik ist hier angebracht. Ich würde die Kündigungsfrist also anzweifeln.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Hoster meint jetzt die Kündigungsfrist wäre doch 2 Wochen bei vServern. Angenommen die Kündigung ging (nachweislich) am 16.01. ein. Der Hoster meint sie hätte bis zum 15.01. eingehen müssen. Was sagt das Gesetz zu zwei Wochen? 14 Tage oder 16 Tage? Was hat man da für möglichkeiten? Außergerichtlich, wenn möglich |
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| Zwei Wochen berechnen sich nach den Wochentagen. Zitat:
Um die Frist genau berechnen zu können, müsste man genau sehen, wann gekündigt werden kann. Wenn also zum 31.1. gekündigt werden kann, wäre die Leistung also bis zum 31.1. zu erbringen, die Kündigung wüürde am 1.2. 0:00 wirken. Damit wäre BGB § 187 Abs. 2 relevant. Der 1.2. wäre dieses Jahr ein Sonntag (ist etwas ungünstig, da der maßgebliche Zeitpunkt dann der Montag wäre, aber das ignorier ich einfach mal, hat im Endeffekt keine Relevanz Die Kündigung müsste also am Samstag (geht dem Tage vor ...) zwei Wochen vorher eingegangen sein - und das wäre dieses Jahr der 17.1. Also der 16.1. würde auf jeden Fall noch reichen. PS: Mit Fristen kann man sich leicht verhauen, bin mir auch nicht sicher, wie das mit dem Sonntag ist - ich persönlich würde glauben, die Frist würde sogar bis 19. laufen (§ 193 BGB). Aber 15. oder 16. steht für mich außer Frage.
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