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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wie wäre es zu beurteilen, wenn sich ein paar nicht Gewerbetreibende zusammenschließen um eine Homepage für ihr Heimatdorf erstellen? Dürften sie Spenden oder Aufwandsentschädigungen für Werbeflächen annehmen? Die Einnahmen würden nicht der Gewinnerzielungsabsicht dienen sondern zu 100 % in die Seite fließen (Server, Domain, Forensoftware,...). Dürfte so eine Seite überhaupt Werbung für ortsansässige Unternehmen schalten? Dürfte sie "Fanartikel" zum Selbstkostenpreis vertreiben? Wie sieht es mit Gewinnspielen aus? Gingen die oben genannten Vorgänge ohne Probleme? Fall Probleme auftreten, wie könnte man die umgehen? Würde eine Gerwerbeanmeldung oder die Gründung eines Vereins oder Ähnlichem helfen? Welche Kosten können dabei entstehen? Viele Fragen. Ich hoffe, dass davon ein paar beantwortet werden können. MfG |
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| Die Beurteilung, ob ein gewerbe vorliegt müsste im Einzelfall zu beurteilen sein. So wie das geschildert wurde, würde ich das durchaus annehmen (Werbung, Shop, "Spenden" [die eigentlich eine Gegenleistung für eine Dienstleistung sind und deshalb als solche gar nicht genannt werden können]). Das Problem was ich sehe: Da die Höhe nicht von vornherein definiert ist, kann ein Überschuss (=Gewinn) entstehen. Keine Gemeindewebseite braucht 5 Server ... Gewinnspiele dürfen veranstaltet werden, wenn gewährleistet ist, dass kein Einsatz vorhanden ist (Glücksspiel) und die Fragen des Jugendschutzes beachtet werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Allerdings bringt auch beides zusätzliche Verpflichtungen, Buchhaltung, Geschäfts-/Vereinsleitung, Verträge zwischen den Beteiligten ... Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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