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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige meine Frage bezieht sich darauf, wenn jemand bei einem Anbieter drei Inklusiv-Domains haben würde und diese öfters mal registriert, löscht und wieder neue registriert ohne hier einen Handel zu treiben. (nachweislich sind die gelöschten Domains ohne Besitzer) Wenn nun jemand zwei Domains hat und eine dritte registrieren will, dies jedoch nicht mehr geht, weil der Anbieter dies gesperrt hat, was dann? Sagen wir mal, der Anbieter sagt, er schütze sich damit davor, dass der Kunde anfängt, mit den Domains handelt und dadurch zu oft Domains neu registriert, wieder löscht und wieder neue registriert. Sollte nun dieser Anbieter darüber keinen Hinweis in seinen AGB haben und selbst die Kundenbetreuung sagen, dass es zwar nicht schriftlich festgelegt wurde, sie es jedoch trotzdem tun, hat dann der Kunde bei seinem 12 Monate laufenden Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht? |
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| Kommt darauf an. Normalerweise hat der Kunde auf Wiederherstellung des vertraglich zugesicherten Zustandes. Und dazu gehört nur, was während des Vertragsschluss vereinbart wurde. Weigert sich der Dienstleister endgültig, dann - und erst dann - würde ich hier ein Kündigungsrecht sehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für deine Antwort. Tatsächlich hat der Anbieter nicht vor, mir die Möglichkeit der dritten Inklusiv-Domain wieder freizuschalten und empfiehlt mir, eine zusätzliche Domain zu erwerben. So zufrieden, wie ich doch bisher war, so erschrocken bin ich nun über diese Dreistigkeit. Mir stehen aktuell zwei Inklusiv-Domains zur Verfügung, obwohl ich für ein Packet zahle, welches mir drei zusichert. :-? |
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| Da würde ich sagen, helfen nur noch Profis = Anwälte.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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