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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 02:20
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Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 1
Standard Anfrage auf Nummer beim Telefonanbieter in unterdrücktem Cold Call Fall


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Guten Tag,
ich bin durch den Artikel "Cold Calls - Maßnahmen gegen verbotene Telefonwerbung werden verschärft" (Quelle: http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/510.html) von Philipp Otto auf diese Seite gestoßen.

Gekürztes Zitat aus dem Artikel: "Unter Cold Calls versteht man unerwünschte Werbeanrufe von Unternehmen. ... § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbietet solche Anrufe, wenn nicht vorher eine Einverständniserklärung des Angerufenen eingeholt wurde ... Da sich viele Unternehmen in der Vergangenheit gezielt über das Verbot hinweggesetzt haben, sieht das Bundeswirtschaftsministerium nun zusätzlichen Handlungsbedarf. Der zuständige Bundesminister Michael Glos fordert deswegen weitergehende Maßnahmen wie ein Verbot der Rufnummernunterdrückung. Diese sorgt in der Praxis dafür, dass der Angerufene unerwünschten Werbeanrufe nicht sofort zurück verfolgen kann. Dies geht bislang nur über eine umständliche Anfrage beim Telefonanbieter."

Meine Frage bezieht sich nun auf die angedeutete Möglichkeit einer, zwar umständlichen Anfrage, jedoch der Möglichkeit durch eine Anfrage beim Telefonanbieter in solch einem Fall als Betroffener die unterdrückte Nummer zurückverfolgen zu können.

Einmal als Beispiel Person A wird mittels Cold Calls belästigt und erfährt während des Gesprächs keine Kontakt oder Adressdaten von der Anrufenden Partei B. Person A möchte der Belästigung nun aber nachgehen und die im Artikel nach aktuellem Recht mögliche Anfrage beim Telefonanbieter stellen. Bei welcher Abteilung des Telekommunikationsdienstanbieters ist diese Anfrage zu stellen, welche Daten sind hierfür nötig, in welchem Zeitraum muss diese Anfrage gestellt werden, wie lange hat das Telekommunikationsunternehmen Zeit auf die Anfrage ausreichend zu reagieren und dass wichtigste, auf welches Gesetzbuch bzw. welchen Paragraphen fusst diese Auskunftspflicht?

Ich habe die Frage auch an den Autor des Artikels persönlich weitergeleitet und werde mit seiner Erlaubnis eine entsprechende Antwort unverzüglich hier posten.

Ich freue mich auf jede hilfreiche Antwort zum Sachverhalt.

Mit freundlichen Grüßen und eine geruhsame Nachtruhe

Moritz
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