Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > E-Commerce

E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 09:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 6
Standard Vertragsübernahme über E-Bay


Anzeige
Stellen Sie sich bitte folgenden Sachverhalt vor:

Über E-Bay wird ein Handy, von einem Privatmenschen - KEIN Händler, angeboten für 1€. In der Beschreibung wird dem Käufer eine Geldsumme von 150€ angeboten für die Vertragsübernahme. Das heisst der Käufer zahlt für das Handy nix, muss aber die dazugehörige Simkarte durch eine Vertragsübernahme über sich laufen lassen. Als Anreiz dienen die 150€ die sozusagen dazu geschenkt werden.

Der Verkäufer sendet dem Käufer das Vertragsübernahmeformular, welches er sich von dem Netzbetreiber schicken lassen hat und teilt dem Käufer mit das er die Felder "Zukünftiger Vertragskunde" auszufüllen hat und das Schreiben in einer Filiale des Netzbetreibers abzugeben hat.

Nach einer Woche teilt der Käufer dem Verkäufer mit das er eine Bestätigung vom Netzbetreiber erhalten hätte, das die Übernahme vollendet sei und man von nun an die Rechnungen von ihm abbuchen wolle. Verständlicherweise wollte der Käufer nun das Handy, die Simkarte und das versprochene Geld haben.

Der Verkäufer kommt diesen Pflichten nach und merkt nach einem Monat das noch immer bei Ihm abgebucht wird seitens des Netzbetreibers und kontaktiert den Käufer. Dieser antwortet ein Paar mal mit E-Mails in denen er versucht die Sache zu beschönigen und verspricht sich darum zu kümmern.

Nach weiteren zwei wochen, in denen seitens des Käufers, nichts unternommen wurde, ruft der Verkäufer bei dem Netzbetreiber an und erkundigt sich wer der Vertragsinhaber ist. Man bestätigt ihm das keine Vertragsübernahme stattgefunden hätte und somit alles beim alten sei.

Als der Verkäufer ein letztes mal versucht den Käufer zu kontaktieren, muss er feststellen das der Käufer nicht mehr bei E-Bay angemeldet ist, da er seitens des Auktionshauses gesperrt wurde. Somit kann keine E-Mails mehr an den Käufer geschickt werden. Die Private E-Mal Adresse des Käufers scheint gelöscht oder deaktiviert zu sein, da beim Versuch E-Mails zu verschicken eine Fehlermeldung erscheint in der die E-Mail Adresse als unvergeben oder Falsch angezeigt wird.

Was kann/sollte der Käufer jetzt unternehmen? Hätte es Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten? Wenn ja, muss er die Kosten für diesen selbst begleichen?

Ich weis es ist ein bisschen Lang geworden, ich wollte es so ausführlich wie möglich beschreiben. Ich danke allen die bis hier hin gelesen haben und mir hoffentlich nützliche Tipps geben können.

LG Jackie

PS: Selbstverständlich hat der Verkäufer eine E-Mail an das Auktionshaus geschickt in dem er die Situation schildert. Als auf diese nicht reagiert wurde, probierte er es noch einmal über den gleichen Weg und - wieder keine Antwort. :!:

Geändert von Jackie_41 (08.02.2009 um 09:10 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 15:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertragsübernahme über E-Bay

Zitat:
Nach einer Woche teilt der Käufer dem Verkäufer mit das er eine Bestätigung vom Netzbetreiber erhalten hätte, das die Übernahme vollendet sei und man von nun an die Rechnungen von ihm abbuchen wolle. ... Nach weiteren zwei wochen, in denen seitens des Käufers, nichts unternommen wurde, ruft der Verkäufer bei dem Netzbetreiber an und erkundigt sich wer der Vertragsinhaber ist. Man bestätigt ihm das keine Vertragsübernahme stattgefunden hätte und somit alles beim alten sei.
Sehe ich das richtig, dass der Verkäufer so dumm gewesen sein soll, sich auf die Aussage des Käufers zu verlassen? Normalerweise läuft das doch so, dass erst der neue das Formular ausfüllt, dann der bisherige Inhaber des Anschlusses und der bisherige das dann zu dem Netzbetreiber schickt. Dann hat der Verkäufer nämlich auch die Kontrolle darüber.
Zitat:
Als der Verkäufer ein letztes mal versucht den Käufer zu kontaktieren, muss er feststellen das der Käufer nicht mehr bei E-Bay angemeldet ist, da er seitens des Auktionshauses gesperrt wurde. Somit kann keine E-Mails mehr an den Käufer geschickt werden. Die Private E-Mal Adresse des Käufers scheint gelöscht oder deaktiviert zu sein, da beim Versuch E-Mails zu verschicken eine Fehlermeldung erscheint in der die E-Mail Adresse als unvergeben oder Falsch angezeigt wird.
Er sollte damit auch aufhören, und stattdessen richtige Aufforderungen per Post - Einschreiben versenden. Wenn in dem Beispiel der Verkäufer nicht mal die richtige Adresse kennt - dann würde ich dem Verkäufer eine absolute Blauäugigkeit bescheinigen.

Und wenn er nicht sofort nach Information durch den Netzbetreiber alles gesperrt hat - gut, die Bezeichnung verkneife ich mir jetzt.

Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, selbst seine Forderungen durchzusetzen, empfiehlt sich dringend professionelle Hilfe (=Anwalt). Die Kosten muss er erstmal selbst tragen, könnte die eventuell vom Käufer wiederverlangen, falls es möglich sein sollte, den zu ermitteln, was allerdings einige Zeit (eventuell sogar Jahre) dauern könnte.
Ansonsten würde ich sagen: Für soviel Fehler, die der Verkäufer gemacht hat, wäre das ein Lehrgeld.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 19:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Vertragsübernahme über E-Bay

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Sehe ich das richtig, dass der Verkäufer so dumm gewesen sein soll, sich auf die Aussage des Käufers zu verlassen?
Ja, leider. Das lag aber auch an dem Bewertungsstatus des Käufers welcher 100% positiv ist.


Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Normalerweise läuft das doch so, dass erst der neue das Formular ausfüllt, dann der bisherige Inhaber des Anschlusses und der bisherige das dann zu dem Netzbetreiber schickt. Dann hat der Verkäufer nämlich auch die Kontrolle darüber.
Ne es ist so das der Verkäufer die Felder die ihn betreffen auszufüllen und das Formular an den neuen Vertragskunden weiterzugeben hat, damit dieser den Rest ausfüllen kann. Mit dem Formular und seinem Personalausweis hat der neue Kunde dann zu einer Filiale des Netzbetreibers zu gehen und den Vorgang von einem Mitarbeiter bestätigen und abschließen zu lassen.

So lauteten die Anweisungen des Netzbetreibers.


Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wenn in dem Beispiel der Verkäufer nicht mal die richtige Adresse kennt - dann würde ich dem Verkäufer eine absolute Blauäugigkeit bescheinigen.
Doch die Adresse ist dem Käufer bekannt, da er eine Kopie des Personalausweises und der Bankkarte des Käufers verlangt hat bevor er ihm das Formular zukommen lassen hat. Das ist der zweite Grund warum der Verkäufer dem Käufer vertraut hat.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Und wenn er nicht sofort nach Information durch den Netzbetreiber alles gesperrt hat - gut, die Bezeichnung verkneife ich mir jetzt.
Klar, die Karte ist natürlich gesperrt worden. Daraufhin hat der Verkäufer dem Käufer eine E-Mail geschrieben in der er ihn darauf hinweist das die Karte gesperrt wurde. Er fordert von dem Neukunden das er die Vertrtagsübernahme vollenden soll und das er dann, weil er ja dann der Vertragsinhaber ist, befugt ist die Karte wieder zu entsperren.



Vielen Dank, auch wenn die Antworten bisschen giftig waren
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 19:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertragsübernahme über E-Bay

Zitat:
Ja, leider. Das lag aber auch an dem Bewertungsstatus des Käufers welcher 100% positiv ist.
Da man Käufer nicht mehr negativ beurteilen kann, ist die Aussagekraft derartiger Bewertungen praktisch 0. Das ist für mich kein Argument
Zitat:
Ne es ist so das der Verkäufer die Felder die ihn betreffen auszufüllen und das Formular an den neuen Vertragskunden weiterzugeben hat, damit dieser den Rest ausfüllen kann. Mit dem Formular und seinem Personalausweis hat der neue Kunde dann zu einer Filiale des Netzbetreibers zu gehen und den Vorgang von einem Mitarbeiter bestätigen und abschließen zu lassen.

So lauteten die Anweisungen des Netzbetreibers.
Okay, dann wäre es eine Möglichkeit gewesen, dass der Verkäufer vor dem Versand dort anfragt Das wäre doch eine Absicherung gewesen.
Zitat:
Doch die Adresse ist dem Käufer bekannt, da er eine Kopie des Personalausweises und der Bankkarte des Käufers verlangt hat bevor er ihm das Formular zukommen lassen hat. Das ist der zweite Grund warum der Verkäufer dem Käufer vertraut hat.
Das man sowas inzwischen mehr als einfach fälschen kann ist doch auch bekannt. Solange man nicht das Original vor Augen hat ...
Zitat:
Daraufhin hat der Verkäufer dem Käufer eine E-Mail geschrieben in der er ihn darauf hinweist das die Karte gesperrt wurde. Er fordert von dem Neukunden das er die Vertrtagsübernahme vollenden soll und das er dann, weil er ja dann der Vertragsinhaber ist, befugt ist die Karte wieder zu entsperren.
Wieso per Email? ich denke die Kontaktaufnahme war nicht mehr möglich. Egal, auf jeden Fall sollte der Verkäufer Emails vergessen und vernünftige Schreiben aufsetzen, denn sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Zugang nachgewiesen werden.
Zitat:
Vielen Dank, auch wenn die Antworten bisschen giftig waren
Mein Problem ist, dass gerade solche Leute wie der genannte Käufer das nur solange machen können, wie es Leute gibt, die das zulassen. Ich mach auch nicht immer alles richtig - wie wohl keiner, sonst bräuchte man Recht und Gesetz nicht mehr - aber eine derartig offensichtliche Leichtfertigkeit ...
Da das aber nur ein Beispielfall war, gibt es ja keinen, den ich "getroffen" haben könnte Und jeder, der mal in so eine Lage gerät, weiss dann hoffentlich, worauf er achten muss.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 22:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 6
Standard AW: Vertragsübernahme über E-Bay

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das man sowas inzwischen mehr als einfach fälschen kann ist doch auch bekannt. Solange man nicht das Original vor Augen hat

Das stimmt aber ich habe eine gescannte version bekommen, die sehr hochauflösend ist, das ganze hab ich mir auch genau angeguckt und bin sicher das es keine Fälschung ist. Vor allem weil die Daten darauf auch mit den bei E-Bay hinterlegten Daten übereinstimmen.

Wäre es eine Schwarzweiskopie dann hätten Sie natürlich, wie auch bei den anderen Punkten:?, Recht.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wichtiges über Onlinehandel el3ment E-Commerce 1 10.06.2008 20:57
Motorradkauf über Ebay muenchi Onlineauktionen 3 09.03.2008 09:58
verkauf über community Unregistriert Strafrecht & Internet 1 15.06.2007 20:42
Verkäufe über E-Bay Senf Onlineauktionen 1 24.03.2003 12:55



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:14 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46