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| Anzeige Über E-Bay wird ein Handy, von einem Privatmenschen - KEIN Händler, angeboten für 1€. In der Beschreibung wird dem Käufer eine Geldsumme von 150€ angeboten für die Vertragsübernahme. Das heisst der Käufer zahlt für das Handy nix, muss aber die dazugehörige Simkarte durch eine Vertragsübernahme über sich laufen lassen. Als Anreiz dienen die 150€ die sozusagen dazu geschenkt werden. Der Verkäufer sendet dem Käufer das Vertragsübernahmeformular, welches er sich von dem Netzbetreiber schicken lassen hat und teilt dem Käufer mit das er die Felder "Zukünftiger Vertragskunde" auszufüllen hat und das Schreiben in einer Filiale des Netzbetreibers abzugeben hat. Nach einer Woche teilt der Käufer dem Verkäufer mit das er eine Bestätigung vom Netzbetreiber erhalten hätte, das die Übernahme vollendet sei und man von nun an die Rechnungen von ihm abbuchen wolle. Verständlicherweise wollte der Käufer nun das Handy, die Simkarte und das versprochene Geld haben. Der Verkäufer kommt diesen Pflichten nach und merkt nach einem Monat das noch immer bei Ihm abgebucht wird seitens des Netzbetreibers und kontaktiert den Käufer. Dieser antwortet ein Paar mal mit E-Mails in denen er versucht die Sache zu beschönigen und verspricht sich darum zu kümmern. Nach weiteren zwei wochen, in denen seitens des Käufers, nichts unternommen wurde, ruft der Verkäufer bei dem Netzbetreiber an und erkundigt sich wer der Vertragsinhaber ist. Man bestätigt ihm das keine Vertragsübernahme stattgefunden hätte und somit alles beim alten sei. Als der Verkäufer ein letztes mal versucht den Käufer zu kontaktieren, muss er feststellen das der Käufer nicht mehr bei E-Bay angemeldet ist, da er seitens des Auktionshauses gesperrt wurde. Somit kann keine E-Mails mehr an den Käufer geschickt werden. Die Private E-Mal Adresse des Käufers scheint gelöscht oder deaktiviert zu sein, da beim Versuch E-Mails zu verschicken eine Fehlermeldung erscheint in der die E-Mail Adresse als unvergeben oder Falsch angezeigt wird. Was kann/sollte der Käufer jetzt unternehmen? Hätte es Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten? Wenn ja, muss er die Kosten für diesen selbst begleichen? Ich weis es ist ein bisschen Lang geworden, ich wollte es so ausführlich wie möglich beschreiben. Ich danke allen die bis hier hin gelesen haben und mir hoffentlich nützliche Tipps geben können. LG Jackie PS: Selbstverständlich hat der Verkäufer eine E-Mail an das Auktionshaus geschickt in dem er die Situation schildert. Als auf diese nicht reagiert wurde, probierte er es noch einmal über den gleichen Weg und - wieder keine Antwort. :!: Geändert von Jackie_41 (08.02.2009 um 09:10 Uhr). |
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Und wenn er nicht sofort nach Information durch den Netzbetreiber alles gesperrt hat - gut, die Bezeichnung verkneife ich mir jetzt. Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, selbst seine Forderungen durchzusetzen, empfiehlt sich dringend professionelle Hilfe (=Anwalt). Die Kosten muss er erstmal selbst tragen, könnte die eventuell vom Käufer wiederverlangen, falls es möglich sein sollte, den zu ermitteln, was allerdings einige Zeit (eventuell sogar Jahre) dauern könnte. Ansonsten würde ich sagen: Für soviel Fehler, die der Verkäufer gemacht hat, wäre das ein Lehrgeld.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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So lauteten die Anweisungen des Netzbetreibers. Zitat:
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Vielen Dank, auch wenn die Antworten bisschen giftig waren |
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Da das aber nur ein Beispielfall war, gibt es ja keinen, den ich "getroffen" haben könnte
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Das stimmt aber ich habe eine gescannte version bekommen, die sehr hochauflösend ist, das ganze hab ich mir auch genau angeguckt und bin sicher das es keine Fälschung ist. Vor allem weil die Daten darauf auch mit den bei E-Bay hinterlegten Daten übereinstimmen. Wäre es eine Schwarzweiskopie dann hätten Sie natürlich, wie auch bei den anderen Punkten:?, Recht. |
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