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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Onlineauktionen

Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 20:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 2
Standard Rechtliche Frage zu Online Games


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Hallo erstmal,
habe zwar das forum schon durchgestöbert aber nichts passendes gefunden..

Undzwar geht es darum das person-a person-b privat über icq einen account eines onlinespiels verkauft hat,aber person-a von person-b noch nicht den gesamten geldbetrag bekommen hat und sich person-b auf anfragen zwecks der restlichen zahlungen nicht meldet.
nun hat person-a die möglichkeit sich bei dem hersteller des spiels mit seinem ausweis den account zurückzuholen bis die restlichen zahlungen eingegangen sind..
muss person-a mit rechtlichen konsequenzen rechnen wenn er sich den account zurückholt oder kann person-a sonst etwas tun um die restlichen zahlungen zu bekommen?

hoffe ist alles verständlich und danke im vorraus für eure hilfe..
gruß lyra
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2009, 23:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechtliche Frage zu Online Games

http://www.e-recht24.de/forum/5225-o...ige-gegen.html (Onlineaccount verkauft, Anzeige gegen Käufer?)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 05:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Rechtliche Frage zu Online Games

hi danke für deine schnelle antwort

wenn ich das richtig verstehe ist also kein vertrag zustande gekommen und person-a also der verkäufer kann die teilzahlung behalten und sich den account zurücknehmen,ohne das person-b irgendwas rechtliches unternehmen kann?

abgesehen davon das der account vom betreiber gesperrt werden könnte...

gruss lyra
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 10:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Rechtliche Frage zu Online Games

Das mit dem Vertrag muss man anhand der Umstände beurteilen. Wenn ja muss erfüllt werden, wenn nein, nicht.
Allerdings kann man das Geld dann auch nicht behalten - das kann über ungerechtgfertigte Bereicherung zurückgefordert werden.
__________________
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