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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe zwar das forum schon durchgestöbert aber nichts passendes gefunden.. Undzwar geht es darum das person-a person-b privat über icq einen account eines onlinespiels verkauft hat,aber person-a von person-b noch nicht den gesamten geldbetrag bekommen hat und sich person-b auf anfragen zwecks der restlichen zahlungen nicht meldet. nun hat person-a die möglichkeit sich bei dem hersteller des spiels mit seinem ausweis den account zurückzuholen bis die restlichen zahlungen eingegangen sind.. muss person-a mit rechtlichen konsequenzen rechnen wenn er sich den account zurückholt oder kann person-a sonst etwas tun um die restlichen zahlungen zu bekommen? hoffe ist alles verständlich und danke im vorraus für eure hilfe.. gruß lyra |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| hi danke für deine schnelle antwort wenn ich das richtig verstehe ist also kein vertrag zustande gekommen und person-a also der verkäufer kann die teilzahlung behalten und sich den account zurücknehmen,ohne das person-b irgendwas rechtliches unternehmen kann? abgesehen davon das der account vom betreiber gesperrt werden könnte... gruss lyra |
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| Das mit dem Vertrag muss man anhand der Umstände beurteilen. Wenn ja muss erfüllt werden, wenn nein, nicht. Allerdings kann man das Geld dann auch nicht behalten - das kann über ungerechtgfertigte Bereicherung zurückgefordert werden.
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