| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige gibt es einen frei verfügbaren Lizenz-Text, der für das Anbieten von Software zum Download benutzt werden kann? Die Software ist kostenlos herunterladbar, darf aber nicht weiterverbreitet werden. Ebenso darf der Autor der Software nicht für eventuell auftretende Schäden haftbar gemacht werden. Der Source Code der Software ist im Download nicht enthalten und wird nicht veröffentlicht. Es gibt zwar jede Menge Open Source Lizenzen (GNU, BSD, MIT, ...), aber so wie es aussieht sind die wegen "Open Source" für diesen Zweck nicht geeignet. |
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| Mir fällt da die Creative Commons Lizenz ein. de.creativecommons.org/was-ist-cc Mit der Haftung, tjoa, haftet man überhaupt, wenn man nichts an Leistung garantiert und nicht grob Fahrlässig gehandelt hat? |
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| Bei dieser Lizenz wird dem Nutzer aber das Recht eingeräumt, das Werk weiter zu verbreiten. Das soll nicht möglich sein. Im Prinzip genügt ein Text, in dem steht, dass die Software nicht weiter gegeben werden darf und dass, wie gesagt, die Software auf eigene "Gefahr" genutzt wird. Ersteren Teil kann man wohl leicht selbst formulieren, aber bei dem zweiten Teil ist es nicht so einfach. Zwar findet man einen solchen Abschnitt z.B. in der MIT-Lizenz (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/MIT_License, Abschnitt 'License terms', Text in Großbuchstaben), aber darf man diesen einfach so kopieren und für eigene Zwecke nutzen? |
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| Wie wäre es, sich eigene Lizenzbestimmunbgen zu "basteln", die auch den eigenen Anforderungen entsprechen? Und wenn man das nicht kann, sucht man sich eben professionelle Hilfe ... sein Auto baut auch nicht jeder selbst ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Siehe das erste Posting oben. Da war die Frage nach "frei verfügbar". Selbst basteln oder vom Profi erstellen lassen geht natürlich immer. |
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