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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wie sieht das denn nu aber damit aus, dass man öffentlich zugängliche Daten verwenden darf (blabla außer Schutzwürdiges Interesse bla)? Dürft man über eine fremde Webseite unter Nennung des im Impressum genannten berichten, obwohl dieser Satz auftaucht? Ich denke solange der Name dort öffentlich zugänglich ist (ist er ja..) und man nur redaktionell (auch wenn Werbung an der Seite angezeigt wird) darüber berichtet, ist das kein Problem. |
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| Es kommt darauf an. Bei Gewerbetreibenden ist das (leider) okay, da dürfen die Daten verwendet werden - der größte Schwachsinn des Datenschutz aus meiner Sicht, da eigentlich diese Daten besonderen Schutz (ich meine damit nicht Geheimhaltung, sondern ausschließlich die Verwendung auf irgendwelchen dritten Seiten ...) genießen sollten, aber was solls ... Bei Privatpersonen darf man das nicht (Datenschutz -> Persönlichkeitsrechte) Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Das würde aber heißen, wenn jemand einen Blog / eine Kommunikationsplattform als Privatperson betreibt, darf jemand anderes in einem Bericht über diese Seite nicht den Namen nennen? Etwa: Die Zielgruppe von Max Mustermanns neuer Seite sind Gewerbetreibende, dessen persönliche Daten missbraucht wurden? Ich dachte man dürfte auch unter Nennung personenbezogener Daten veröffentlichen soweit "alles wahr und nachweisbar" ist, wobei mir jetzt auch kein Beispiel hier im Forum einfällt, bei dem es um Privatpersonen ging. Waren immer Unternehmen. |
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| Sobald es das Persönlichkeitsrecht beeinflusst, ist die Nennung verboten. Nicht ohne Grund heißt es dann immer "Fred F. überquerte bei Rot die Kreuzung, 50 m von seinem Haus, welches sich in der Waldgasse links neben der Nummer 5 befindet." Inwieweit es das Persönlichkeitsrecht betrifft, was Max Mustermann mit seiner Webseite macht - das müsste man im Einzelfall sehen. So wie du es geschrieben hast, dürfte Max nicht in seinen Rechten betroffen sein, etwas anderes könnte es sein, wenn sich seine Seite um die Praktiken im S..-Leben von Max dreht
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Hat ja eben überlegt, ob man nicht Unterstellen könnte, dass, wenn der Name veröffentlich ist, gerade die Zustimmung (bei einem solchen Thema) vorliegt, da bewusst nicht unter einem Pseudonym gepostet wurde, sondern mit dem richtigen Name. Aber das zieht wohl nur, wenn der Name nicht nur im Impressum steht (was ja Pflicht ist), sondern es möglicherweise eine "Autoren-Seite" gibt, auf der die Person sich vorstellt oder unter jedem Post sein voller Name steht. |
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