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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 15:31
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard öffentliche Daten - Widerspruch zu Nutzung dieser


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Oft ließt man ja im Impressum "Gemäß 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendugn und Weitergabe meiner Daten".

Wie sieht das denn nu aber damit aus, dass man öffentlich zugängliche Daten verwenden darf (blabla außer Schutzwürdiges Interesse bla)? Dürft man über eine fremde Webseite unter Nennung des im Impressum genannten berichten, obwohl dieser Satz auftaucht?

Ich denke solange der Name dort öffentlich zugänglich ist (ist er ja..) und man nur redaktionell (auch wenn Werbung an der Seite angezeigt wird) darüber berichtet, ist das kein Problem.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 16:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: öffentliche Daten - Widerspruch zu Nutzung dieser

Es kommt darauf an. Bei Gewerbetreibenden ist das (leider) okay, da dürfen die Daten verwendet werden - der größte Schwachsinn des Datenschutz aus meiner Sicht, da eigentlich diese Daten besonderen Schutz (ich meine damit nicht Geheimhaltung, sondern ausschließlich die Verwendung auf irgendwelchen dritten Seiten ...) genießen sollten, aber was solls ...

Bei Privatpersonen darf man das nicht (Datenschutz -> Persönlichkeitsrechte)
Zitat:
Oft ließt man ja im Impressum "Gemäß 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendugn und Weitergabe meiner Daten".
Das bezieht sich auf Privatpersonen. Damit ist es rechtlich sauber.
Zitat:
BDSG § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
...
3.nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
Und die Erwähnung auf irgendwelchen Seiten (egal wie) fällt somit nicht unter Letzteres und muss sich damit an das BDSG halten.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 16:51
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: öffentliche Daten - Widerspruch zu Nutzung dieser

Das würde aber heißen, wenn jemand einen Blog / eine Kommunikationsplattform als Privatperson betreibt, darf jemand anderes in einem Bericht über diese Seite nicht den Namen nennen?
Etwa: Die Zielgruppe von Max Mustermanns neuer Seite sind Gewerbetreibende, dessen persönliche Daten missbraucht wurden?

Ich dachte man dürfte auch unter Nennung personenbezogener Daten veröffentlichen soweit "alles wahr und nachweisbar" ist, wobei mir jetzt auch kein Beispiel hier im Forum einfällt, bei dem es um Privatpersonen ging. Waren immer Unternehmen.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 16:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: öffentliche Daten - Widerspruch zu Nutzung dieser

Sobald es das Persönlichkeitsrecht beeinflusst, ist die Nennung verboten.

Nicht ohne Grund heißt es dann immer "Fred F. überquerte bei Rot die Kreuzung, 50 m von seinem Haus, welches sich in der Waldgasse links neben der Nummer 5 befindet."

Inwieweit es das Persönlichkeitsrecht betrifft, was Max Mustermann mit seiner Webseite macht - das müsste man im Einzelfall sehen. So wie du es geschrieben hast, dürfte Max nicht in seinen Rechten betroffen sein, etwas anderes könnte es sein, wenn sich seine Seite um die Praktiken im S..-Leben von Max dreht
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 22:21
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: öffentliche Daten - Widerspruch zu Nutzung dieser

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nicht ohne Grund heißt es dann immer "Fred F. überquerte bei Rot die Kreuzung, 50 m von seinem Haus, welches sich in der Waldgasse links neben der Nummer 5 befindet."
Und das greift nicht in das Persönlichkeitsrecht ein [Simile, der die Augen rollt]?


Hat ja eben überlegt, ob man nicht Unterstellen könnte, dass, wenn der Name veröffentlich ist, gerade die Zustimmung (bei einem solchen Thema) vorliegt, da bewusst nicht unter einem Pseudonym gepostet wurde, sondern mit dem richtigen Name. Aber das zieht wohl nur, wenn der Name nicht nur im Impressum steht (was ja Pflicht ist), sondern es möglicherweise eine "Autoren-Seite" gibt, auf der die Person sich vorstellt oder unter jedem Post sein voller Name steht.
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