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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 09:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: ebay-reifen nicht wie beschrieben


DieFrage ist: Hat er die Mails bekommen?
Bei Emails muss der Zugang vom Absender nachgewiesen werden.
Besser - und rechtlich angebrachter, da nachweisbar - ist der Verzicht auf Kommunikationen wie Telefon und Email und Nutzung von Einschreiben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 10:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 8
Standard AW: ebay-reifen nicht wie beschrieben


wie sollte der Käufer jetzt vorgehen?
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  #8 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 10:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: ebay-reifen nicht wie beschrieben


Ich dachte, das wäre klar
Zitat:
Besser - und rechtlich angebrachter, da nachweisbar - ist der Verzicht auf Kommunikationen wie Telefon und Email und Nutzung von Einschreiben.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #9 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 10:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 8
Standard AW: ebay-reifen nicht wie beschrieben




angenommen der Verkäufer ignoriert das Einschreiben..

was kann der Käufer dann machen?
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  #10 (permalink)  
Alt 13.02.2009, 11:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: ebay-reifen nicht wie beschrieben


Dan kann er die Erbringung der vertraglich zugesicherten Lesitung einklagen. Dazu nimmt man sinnvollerwiese die Hilfe von Profis (=Anwalt) in Anspruch.
__________________
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