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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Guten Morgen, angenommen folgender fall tritt ein: Käufer kauft bei ebay (bei einer Privatperson) Reifen auf Felgen. In der Artikelbeschreibung wird der Zustand der Reifen folgendermaßen beschrieben: 2 sind neu!! 2 sind in gutem Zustand Nun sind die Reifen beim Käufer: 2 haben Profiltiefe von 4,5 mm (also halb abgefahren) im 3. steck ein Nagel und der 4. ist total abgefahren In der Artikelbeschreibun waren die Mängel nicht angegeben. Was kann der Käufer unternehmen? Hat er anspruch auf Schadensersatz? Danke im vorraus! Geändert von fragensteller (12.02.2009 um 10:06 Uhr). |
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| Der Käufer kann die Lieferung der beschriebenen Sache fordern. Und wenn der Verkäufer sich weigert oder nicht in der Lage ist, dann Schadensersatz.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Anwort. Gibt es da einen Gesetztesauszug? Der Schadensersatz muss eingeklagt werden oder? Hilft ebay in solchen fällen mit oder muss der Käufer das selber regeln? |
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| Zitat:
Die möglicherweise relevanten alle abzutippen ist mir zu aufwendig. Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Angenommen der Käufer stellt dem Verkäufer seine Forderungen( In diesem Fall 2 neue Reifen) Von nun an reagiert der Verkäufer auf keine E-Mail mehr. Wie soll der Käufer reagieren? |
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