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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 1
Unglücklich Wann wird eine Bestellung bindend?


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Hallo zusammen,

Onlineshops sind zur Zeit etwas verwirrend.
Nehmen wir mal an, man bestellt bei einem Shop zwei Artikel, die Artikel sind als lagernd gemeldet.
Bei dem Bestellformular wird kurz vor der Kasse geschrieben, das nicht alles
vorhanden ist und ein Teil wohl noch bestellt werden muss.
In der Eingangsbestätigung steht "Kaufvertrag ab Auslieferung der Ware".
Nun wird man aber im Onlineshop aufgefordert Geld zu überweisen.
Kein Problem, man überweist, der Onlineshop bestätigt den
Geldeingang nach 3 Tagen, die Ware ist weiterhin als lagernd gemeldet und grün.
Nach einer Woche immer noch keine Ware, weiterhin als lagernd gemeldet.
Dann kommen einige Mails, die sagen, das es ungewöhnlich lange dauert
und man desshalb ändern sollte oder einfach weiterlaufen lassen solle.
Man entscheidet sich für zweiteres.
Ein paar Tage später sind die Artikel nicht mehr lagernd und es kommt die Meldung nach 4 Wochen das der Artikel aus dem Sortiment genommen wurde. Die Konkurenz hat ihn mitlerweile auch nicht mehr. Der Nachfolgeartikel ist beträchtlich doppelt so teuer und man müsste 300€ mehr zahlen. (für manche ist das Geld)

Irgendwo hier sollte doch ein Kaufvertrag entstanden sein, die Bestätigung der bestellung ganz zu Anfang ist es ja nicht. Die Meldungen wie "Vertrag ab Versand" dürften gegen geltendes Gesetz verstoßen, wenn Geld gefordert wird.

Sollte hier nicht der Shopbetreiber einen Schadensersatz in Form des Nachfolgeartikels oder eines gleichwertigen teureren Artikels leisten?
Lohnt sich hier eine Klage?

Bin auf Eure Meinung gespannt ...

Grüße
TheNoName
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 19:02
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 61
Standard AW: Wann wird eine Bestellung bindend?

Zitat:
Zitat von thenoname Beitrag anzeigen
Lohnt sich hier eine Klage?
Warum willst Du klagen?
Storniere den Auftrag, oder für den einen Artikel, und verlange Dein Geld zurück.
Für Lieferschwierigkeiten werden die sich schon in den AGB abgesichert haben, und die hast Du akzeptiert.
Mehr zahlen mußt Du nicht für den Artikel, aber je nach AGB hast Du auch kein Recht auf Lieferung zu dem Bestellspreis.
Wenn das Geld nicht zurück kommt, dann wirst Du wohl klagen müssen.
__________________
LG Question
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 21:47
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Wann wird eine Bestellung bindend?

Wie ist das an dieser Stelle mit "Vertrauen auf Vertrag" und sich daraus ggf. ergebender Schadensersatz. Fällt das weg, weil kein Vertrag zustande gekommen ist (keine Lieferung der Wahre), oder passt das trotzdem?
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 15:03
Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 61
Standard AW: Wann wird eine Bestellung bindend?

Meiner Meinung ist der Vertrag mit der Internetbestellung zustande gekommen. Angebot Internetseite - Annahme des Angebotes mit der Bestellung.
Mit dieser Bestellung hast Du aber auch die AGB des Verkäufers akzeptiert.
Da sollte man zuerst mal nachlesen, was der da schreibt zu Begriffen wie nicht lieferbar, Zwischenverkauf vorbehalten etc.
Wenn es sich um ein Lockangebot handelt, wirst Du das auch beweisen müssen.
Das wäre nach meiner Meinung der einzige Grund zu einer Klage.
__________________
LG Question
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 13:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Wann wird eine Bestellung bindend?

Zitat:
Annahme des Angebotes mit der Bestellung
Es gibt keine konkludente Annahme im Internet. Das müsste also geprüft werden.
Zitat:
Das wäre nach meiner Meinung der einzige Grund zu einer Klage.
Es gibt auch vorvertragliche Pflichten (das ist meistens mit dem Vertrauen auf den Vertrag gemeint). Und da kann man auch seine Rechte durchsetzen, wobei das sicherlich schwieriger wird, als bei bestehendem Vertrag.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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