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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Onlineshops sind zur Zeit etwas verwirrend. Nehmen wir mal an, man bestellt bei einem Shop zwei Artikel, die Artikel sind als lagernd gemeldet. Bei dem Bestellformular wird kurz vor der Kasse geschrieben, das nicht alles vorhanden ist und ein Teil wohl noch bestellt werden muss. In der Eingangsbestätigung steht "Kaufvertrag ab Auslieferung der Ware". Nun wird man aber im Onlineshop aufgefordert Geld zu überweisen. Kein Problem, man überweist, der Onlineshop bestätigt den Geldeingang nach 3 Tagen, die Ware ist weiterhin als lagernd gemeldet und grün. Nach einer Woche immer noch keine Ware, weiterhin als lagernd gemeldet. Dann kommen einige Mails, die sagen, das es ungewöhnlich lange dauert und man desshalb ändern sollte oder einfach weiterlaufen lassen solle. Man entscheidet sich für zweiteres. Ein paar Tage später sind die Artikel nicht mehr lagernd und es kommt die Meldung nach 4 Wochen das der Artikel aus dem Sortiment genommen wurde. Die Konkurenz hat ihn mitlerweile auch nicht mehr. Der Nachfolgeartikel ist beträchtlich doppelt so teuer und man müsste 300€ mehr zahlen. (für manche ist das Geld) Irgendwo hier sollte doch ein Kaufvertrag entstanden sein, die Bestätigung der bestellung ganz zu Anfang ist es ja nicht. Die Meldungen wie "Vertrag ab Versand" dürften gegen geltendes Gesetz verstoßen, wenn Geld gefordert wird. Sollte hier nicht der Shopbetreiber einen Schadensersatz in Form des Nachfolgeartikels oder eines gleichwertigen teureren Artikels leisten? Lohnt sich hier eine Klage? Bin auf Eure Meinung gespannt ... Grüße TheNoName |
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| Warum willst Du klagen? Storniere den Auftrag, oder für den einen Artikel, und verlange Dein Geld zurück. Für Lieferschwierigkeiten werden die sich schon in den AGB abgesichert haben, und die hast Du akzeptiert. Mehr zahlen mußt Du nicht für den Artikel, aber je nach AGB hast Du auch kein Recht auf Lieferung zu dem Bestellspreis. Wenn das Geld nicht zurück kommt, dann wirst Du wohl klagen müssen.
__________________ LG Question |
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| Wie ist das an dieser Stelle mit "Vertrauen auf Vertrag" und sich daraus ggf. ergebender Schadensersatz. Fällt das weg, weil kein Vertrag zustande gekommen ist (keine Lieferung der Wahre), oder passt das trotzdem? |
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| Meiner Meinung ist der Vertrag mit der Internetbestellung zustande gekommen. Angebot Internetseite - Annahme des Angebotes mit der Bestellung. Mit dieser Bestellung hast Du aber auch die AGB des Verkäufers akzeptiert. Da sollte man zuerst mal nachlesen, was der da schreibt zu Begriffen wie nicht lieferbar, Zwischenverkauf vorbehalten etc. Wenn es sich um ein Lockangebot handelt, wirst Du das auch beweisen müssen. Das wäre nach meiner Meinung der einzige Grund zu einer Klage.
__________________ LG Question |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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