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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Fallbeispiel: Wenn ich eigene Fotos, unter meinem Benutzernamen, in ein soziales Netzwerk stelle und dabei jedes Foto mit einem "Stempel" versehe, daß es sich um mein Besitz und Eigentum handelt und ich die Weitergabe/ den Handel untersage, habe ich das Recht diese damit zu versehen? ... auch wenn der jeweilige Betreiber im Nachhinein seine AGB's zu seinen Gunsten verändert? Danke, für jede Info? |
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| Auch wenn man seine Bilder nicht mit einem Stempel versieht, ist und bleibt man Urheber und kann entscheiden, was mit seinen Bildern passiert. Egal was der Betreiber regelt oder regeln will. Allerdings sollte man sich klar sein, dass sich nicht jeder ans Recht hält.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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