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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Angenommen jemand möchte eine Domain haben, die aus seinem Familiennamen besteht. Diese Domain ist allerdings im Besitz einer Vermittlerfirma, die die Domain nur zum Zweck des Weiterverkaufs registriert hat und nichts mit diesem Familiennamen zu tun hat. Wäre es dann evtl. möglich an diese Domain heranzukommen auf Grund des "besseren Rechts", anstatt unverschämt viel Geld an die Vermittlerfirma zu zahlen!? Oder gäbe es überhaupt eine Möglichkeit? Schöne Grüße vaquero |
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| Welches Recht meinst du? Das Namensrecht nach BGB? Das regelt nur die verwnedung eines Namens als Person. Und das ist hier völlig uninteressant. Ein anderes Recht, aus dem die Freigabe der Domain resultieren könnte, kenn ich nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky! Danke für die Antwort! Ich habe auf der Seite der Denic gelesen, dass jemandem eine Domain zugesprochen werden kann, wenn er ein "besseres Recht" daran belegen kann. In diesem Fall also der Familienname . Steht irgendwie in Verbindung mit diesem DISPUTE-Eintrag. Sorry, aber für mich ist das alles Neuland! Ich möchte nur wissen, ob das alles Schwachsinn ist, oder ob da irgendeine Möglichkeit gibt! |
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