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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 17:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 2
Standard Domainhandel


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Hallo!

Angenommen jemand möchte eine Domain haben, die aus seinem Familiennamen besteht. Diese Domain ist allerdings im Besitz einer Vermittlerfirma, die die Domain nur zum Zweck des Weiterverkaufs registriert hat und nichts mit diesem Familiennamen zu tun hat. Wäre es dann evtl. möglich an diese Domain heranzukommen auf Grund des "besseren Rechts", anstatt unverschämt viel Geld an die Vermittlerfirma zu zahlen!? Oder gäbe es überhaupt eine Möglichkeit?

Schöne Grüße

vaquero
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 17:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainhandel

Welches Recht meinst du? Das Namensrecht nach BGB? Das regelt nur die verwnedung eines Namens als Person. Und das ist hier völlig uninteressant.
Ein anderes Recht, aus dem die Freigabe der Domain resultieren könnte, kenn ich nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 17:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Domainhandel

Hallo aaky!

Danke für die Antwort!
Ich habe auf der Seite der Denic gelesen, dass jemandem eine Domain zugesprochen werden kann, wenn er ein "besseres Recht" daran belegen kann. In diesem Fall also der Familienname . Steht irgendwie in Verbindung mit diesem DISPUTE-Eintrag. Sorry, aber für mich ist das alles Neuland! Ich möchte nur wissen, ob das alles Schwachsinn ist, oder ob da irgendeine Möglichkeit gibt!
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 21:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domainhandel

Zitat:
Ich habe auf der Seite der Denic gelesen, dass jemandem eine Domain zugesprochen werden kann, wenn er ein "besseres Recht" daran belegen kann.
Genau das ist der Punkt. Ein solches Recht sehe ich in dem Fall nicht. Sowas wäre zum Beispiel Marken- oder gewerbliches Namensrecht. Nur das private Namensrecht ist kein "besseres Recht" in dem Sinne.
Zitat:
In diesem Fall also der Familienname .
Ein Familienname begründet kein Recht auf eine Domain. Allein schon, weil wer soll entscheiden, wenn es mehrere gibt?
Zitat:
Steht irgendwie in Verbindung mit diesem DISPUTE-Eintrag.
Du weisst was das bedeutet? das ist eine Art "Vormerkung" falls die Domain irgendwann frei wird. Allerdings auch nur auf der Basis bestehender Rechte - die ich wie gesagt nicht sehe
Zitat:
Ich möchte nur wissen, ob das alles Schwachsinn ist, oder ob da irgendeine Möglichkeit gibt!
Meiner Meinung nach gibt es keine.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 20:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2
Standard AW: Domainhandel

Wie sieht es den aus wenn jemand als Konkurrent einer Firma/Partei dem anderen vor der Registrierung den Domain wegschnappt und auf sich registrieren läst ?
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