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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 23:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2008
Beiträge: 3
Standard Website-Auftrag: Auskunftspflicht für fehlende Bildrechte?


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Hallo,
folgender Fall einmal angenommen:
Webdesigner W hat vor 4 Jahren eine Webpage für Kunde K erstellt. W hatte dem K hierbei ein Layout vorgeschlagen und hierbei auch lizenzpflichtige Bilder verwendet. W hatte den K explizit darüber aufgeklärt, das dies erstmal nur dem Layout dient, die eigentliche Verwendung eigentlich weitere Bildkosten verursachen würde. Leider nur mündlich, genau wie der sonstige Vertrag auch nur mündlich zustande kam. W hatte dann später im Auftrag des K das gesamte Layout dann doch ohne weitere Rechteeinholung live gestellt.
K fordert nun von W Regress wegen entsprechender Schadensersatzforderung des Rechteeigentümers und behauptet, nicht über die fehlenden Bildrechte informiert worden zu sein. Aussage steht gegen Aussage. Muss K nun beweisen, das er darauf vertrauen konnte, das die Bilder rechtefrei sind? Oder ist W in der Beweispflicht, das er über die fehlenden Bildrechte informiert hat?

Lieben Dank an alle Experten!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2009, 23:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Website-Auftrag: Auskunftspflicht für fehlende Bildrechte?

Jeder muss das beweisen, was für ihn das Günstigere ist.
W müsste also beweisen, dass er K darauf hingewiesen hat. K müsste lediglich beweisen, dass die Bilder ihm von W zur Verfügung gestellt wurden.
Was davon einfacher ist und wer die besseren Karten hat ...
Genau deswegen lässt man sich sowas bestätigen, oder verwendet solche Bilder gar nicht erst. Denn mit der Verwendung und Weitergabe hat W auch so gegen Urheberrecht verstoßen - er selbst, nicht K. Und deswegen dürfte er "objektiv" betrachtet auch weniger "glaubwürdig" sein als K, dem man das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit eher abnehmen würde.
Also wenn Aussage gegen Aussage steht würde ich persönlich eher K recht geben - wenn ich den tatsächlichen Hergang nicht kennen würde.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 13:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Website-Auftrag: Auskunftspflicht für fehlende Bildrechte?

Zitat:
Zitat von michael1508 Beitrag anzeigen
enden Bildrechte informiert worden zu sein. Aussage steht gegen Aussage. Muss K nun beweisen, das er darauf vertrauen konnte, das die Bilder rechtefrei sind?
Wer Ansprüche stellt, muß beweisen, daß sie berechtigt sind.

(Ausnahmen gelten nur für die Finanzverwaltung und Institutionen der Sozialversicherung - da ist es manchmal umgekehrt...)

Davon abgesehen ist K der Verantwortliche für die Veröffentlichung, und es ist allein seine Sache, sich um die erforderlichen Rechte zu kümmern.

Solange K also nicht gerichtsfest nachweisen kann, daß er von W wissentlich oder grob fahrlässig falsch informiert wurde und sich auf diese Informationen verlassen durfte, wird er da schlechte Karten haben...
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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