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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige folgender Fall einmal angenommen: Webdesigner W hat vor 4 Jahren eine Webpage für Kunde K erstellt. W hatte dem K hierbei ein Layout vorgeschlagen und hierbei auch lizenzpflichtige Bilder verwendet. W hatte den K explizit darüber aufgeklärt, das dies erstmal nur dem Layout dient, die eigentliche Verwendung eigentlich weitere Bildkosten verursachen würde. Leider nur mündlich, genau wie der sonstige Vertrag auch nur mündlich zustande kam. W hatte dann später im Auftrag des K das gesamte Layout dann doch ohne weitere Rechteeinholung live gestellt. K fordert nun von W Regress wegen entsprechender Schadensersatzforderung des Rechteeigentümers und behauptet, nicht über die fehlenden Bildrechte informiert worden zu sein. Aussage steht gegen Aussage. Muss K nun beweisen, das er darauf vertrauen konnte, das die Bilder rechtefrei sind? Oder ist W in der Beweispflicht, das er über die fehlenden Bildrechte informiert hat? Lieben Dank an alle Experten! |
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| Jeder muss das beweisen, was für ihn das Günstigere ist. W müsste also beweisen, dass er K darauf hingewiesen hat. K müsste lediglich beweisen, dass die Bilder ihm von W zur Verfügung gestellt wurden. Was davon einfacher ist und wer die besseren Karten hat ... Genau deswegen lässt man sich sowas bestätigen, oder verwendet solche Bilder gar nicht erst. Denn mit der Verwendung und Weitergabe hat W auch so gegen Urheberrecht verstoßen - er selbst, nicht K. Und deswegen dürfte er "objektiv" betrachtet auch weniger "glaubwürdig" sein als K, dem man das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit eher abnehmen würde. Also wenn Aussage gegen Aussage steht würde ich persönlich eher K recht geben - wenn ich den tatsächlichen Hergang nicht kennen würde.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
(Ausnahmen gelten nur für die Finanzverwaltung und Institutionen der Sozialversicherung - da ist es manchmal umgekehrt...) Davon abgesehen ist K der Verantwortliche für die Veröffentlichung, und es ist allein seine Sache, sich um die erforderlichen Rechte zu kümmern. Solange K also nicht gerichtsfest nachweisen kann, daß er von W wissentlich oder grob fahrlässig falsch informiert wurde und sich auf diese Informationen verlassen durfte, wird er da schlechte Karten haben...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: bildrechte, haftung, urheberrecht, webdesigner |
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