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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich würde gerne wissen ob es einem Verkäufer der in einem Onlineauktionshaus tätig ist möglich ist Waren verschiedener Kategorien anzubieten. Heißt konkret, kann ein Verkäufer gewerblich Computerwaren anbieten und zugleich Kleidungsstücke anbieten ? Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung. |
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| Warum nicht? Wenn das Gewerbe das zulässt kann er dazu noch Häuser bauen, Hotdogs auf der Straße verkaufen .... Wichtig ist nur, dass die Tätigkeit bei der Anmeldung des Gewerbes richtig angegeben wurde. Wenn da zum Beispiel "Handel mit Waren" steht, kann er sogar Papier verkaufen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für deine schnelle Rückmeldung. Mich hat nur etwas gewundert, dass man sowas nicht oft sieht bzw. ich habe es noch gar nicht gesehen, dass ein und der selbe Händler Waren beispielsweise Computerartikel und Kleidunsartikel anbietet. |
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| Sieht man manchmal. Meistens macht es ja auch keinen Sinn, wenn man gute Lieferanten für Computerteile hat, muss man sich nicht auch noch um andere Sachen kümmern
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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