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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #6 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 17:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?

Zitat:
Gesetz den Fall, man kann dann doch nicht machtlos sein? Es gibt doch sicherlich eine gesetzliche Regelung, z.B. irgendeine öffentliche Zustellung o.ä. und danach kann die Domain gelöscht werden?
Andernalls wäre durch bloße Ignoranz bzw. Unerreichbarkeit ja Tür und Tor für sämtliche Rechtsbrüche offen..?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Zitat:
Bestenfalls bei dem Registrar Bescheid geben, dass die Daten falsch sind. Dann löschen die vilelleicht die Domain und wenn man einen Dispute hat, hat man vielleicht Glück.
Und DENIC zum Beispiel ist da sehr strikt, was die Daten angeht. Somit ist, einmal erkannt, dem relativ schnell ein Riegel vorgeschoben.

Zitat:
Da bin ich aber nicht sicher, denn Fakt ist doch:
- Domaininhaber ist im Inland
Dann wäre er ja erreichbar
Zitat:
- verstösst gegen Markenrechte (unerlaubter Eingriff in den Geschäftsbetrieb?)
Macht er nicht. Gegen Markenrecht würde er verstossen, wenn er die Marke geschäftlich nutzt. Die blosse Registrierung einer Domain ist keine Nutzung, solange da nichts drauf ist. Und einen unerlaubten Eingriff oder die Behinderung der Ausübung des Gewerbes gibt es im Zivilrecht nicht. Das ist Verfassungsrecht und somit für den Staat relevant. Nicht für den einzelnen Bürger. Hier müsste schon ein zivilrechtlicher Anspruch her, und der wäre bestenfalls im Markenrecht - wenn er dann existieren würde.
Zitat:
- ist an seinem Standort (angegebene Adresse) nicht greifbar
Und genau das macht die Durchsetzung des Rechts (falls dann eins bestehen würde) schwer, denn Recht besteht aus drei Stufen: Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen. Und wenn das nicht geht - was dann? Mit den Beinen aufstampfen und wütend sein? Damit kommt die Domain auch nicht wieder.

Das Problem ist doch: Wer hat den Schaden verursacht? Nicht der, der sie registriert hat (nehmen wir im weiteren mal an, es würde ihn tatsächlich geben und die Daten wären richtig). Denn er hätte nur gemacht, was ihm erlaubt ist, nämlich eine freie Domain registriert.
Und wenn er die privat(!) nutzt, hätte der Markeninhaber nicht mal ein rechtliche Handhabe
Zitat:
MarkenG § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ...
(3) Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt, so ist es insbesondere untersagt, ...
(4) Dritten ist es ferner untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr ...
(5) 1Wer ein Zeichen entgegen den Absätzen 2 bis 4 benutzt, kann von dem Inhaber der Marke bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
...
Der Schutz besteht also nur bei geschäftlicher Nutzung und der einzige Anspruch der bestehen würde wäre Unterlassung. Nichts davon ist hier zu sehen, der Markeninhaber hat also keine Rechte gegen denjenigen, der die Domain registriert hat.

Und genau deswegenb muss der Markeninhaber sich an denjenigen wenden, der den Schaden verursacht hat, nämlich den Verlust der Domain. Und der muss normalerweise wieder den Zustand herstellen, der vereinbart war ... aber das hatten wir schon, das ist ja, aus welchen Gründen auch immer, ausgeschlossen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 23:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?

Danke für die ausführliche Erläuterung, für so einen angenommenen Fall. Das sieht ja nicht so gut aus.

Bzgl. des Statements, dass der Domaininhaber nicht greifbar ist: Der sitzt zwar im Inland, aber der Briefkasten frisst die Post wohl auf - jedenfalls gibt es keinerlei Reaktion auf jegliche Korrespondenz. Mal den Weg über Registrar einschlagen ...

In dem Zusammenhang interessiert mich mal, wie derzeit das Thema Domaingrabbing gesehen wird.

Im Jahr 2000 war es mal strafbar (Urteil vom 14.09.2000 - W 5 KLs 70 Js 12730/99): "Die Registrierung und Benutzung eines Domainnamens, der mit der Marke eines Dritten identisch ist, um diese dem Markeninhaber gegen Entgelt zu überlassen, stellt eine strafbare Kennzeichenverletzung im Sinne der §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, 143 Abs.1 Nr. und 3 MarkenG sowie eine Erpressung gem. § 253 StGB dar."

Der inländische Domaininhaber ist in Kenntnis über die Verletzung der Markenrechte.

Vermutlich dreht sich hier alles wieder um das Wort "Benutzung". Dabei ist es für mich - als Laie - aber auch schon eine "Benutzung" wenn auf der Domain in vollem Umfang die dafür typische Werbung läuft und sie dort auch der Öffentlichkeit zum Kauf angeboten wird. (Denn eine "Nicht-Nutzung" wäre andererseits vermutlich ja tatsächlich eine leere Seite o.ä.)

Oder wie wird das derzeit ausgelegt? Für mich ist das jedenfalls eine Nutzung und deshalb markenrechtlich doch nicht OK, oder ..? Interessante Thematik ..

Geändert von firstcon (22.02.2009 um 23:54 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 00:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?

Zitat:
In dem Zusammenhang interessiert mich mal, wie derzeit das Thema Domaingrabbing gesehen wird.
Eigentlich noch genauso, allerdings ist das Beispiel ein Strafprozess. Es geht also um die "gesellschaftliche Strafbarkeit" eines solchen Handelns, und nicht um die Herausgabe oder Unterlassung. Auch ging es hierbei nicht um eine Domain, sondern um ein eher "geschäftsmäßigtes" Handeln mit mehreren Domainen.

Mit einer einzigen Domain dürfte es schwer werden, auch muss der Vorsatz vorhanden sein (Kenntnis der Marke). Und nicht immer ist jedem die Marke bekannt - kommt sehr stark auf die Bekanntheit der Marke an. Auch muss dem "Grabber" die Absicht nachgewiesen werden, die Domain an den Inhaber der Marke zu verkaufen. Ein allgemeines "Zum Verkauf" auf der Seite reicht meines Erachtens nicht aus.
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