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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2009, 20:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 4
Standard Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?


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Angenommen jemand besaß seit 3 Jahren eine .de Domain, für die er auch eine Wort-/Bildmarke (DPMA) hat eintragen lassen, und diese Domain wird (unglaublicherweise) ohne sein Wissen und ohne Erlaubnis irrtümlich vom Provider gelöscht...
Wenn dann sofort nach Löschung diese Domain von einem Domaingrabber registriert würde, wie würde man dann die Domain zurück bekommen können?

Erschwerend: Domaininhaber im Inland, aber nicht greifbar (Briefkastenadresse, keine Reaktion), Admin-C sitz im Ausland.

Welche Möglichkeiten bestünden für den Inhaber der Marke und früheren Inhaber der Domain, "seine" frühere Domain wieder zurück zu bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 00:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?

Zitat:
Welche Möglichkeiten bestünden für den Inhaber der Marke und früheren Inhaber der Domain, "seine" frühere Domain wieder zurück zu bekommen?
Der Provider darf sich Gedanken machen, wie er da wieder ran kommt (vertragliche Pflichten, wenn er nicht bereit ist, einklagen). Und die Kosten dafür, darf er als Schadensersatz abschreiben
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 02:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Der Provider darf sich Gedanken machen, wie er da wieder ran kommt (vertragliche Pflichten, wenn er nicht bereit ist, einklagen). Und die Kosten dafür, darf er als Schadensersatz abschreiben
Beim Provider ist nichts zu holen.

Was wären die Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden, wenn -wie gesagt- der Domain-Inhaber und der Admin-C nicht greifbar sind? Der Admin-C sitzt außerdem im Ausland.

Muss man im Ausland klagen, oder kann man hierzulange quasi sowas wie eine öffentliche Zustellung machen oder eine einstw. Verfügung o.ä.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 13:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?

Zitat:
Beim Provider ist nichts zu holen.
Dann hat man entweder einen sehr schlechten Vertrag geschlossen oder einige Fehler gemacht. Denn normalerweise ist der der Verantwortliche.
Zitat:
Was wären die Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden, wenn -wie gesagt- der Domain-Inhaber und der Admin-C nicht greifbar sind? Der Admin-C sitzt außerdem im Ausland.
Bestenfalls bei dem Registrar Bescheid geben, dass die Daten falsch sind. Dann löschen die vilelleicht die Domain und wenn man einen Dispute hat, hat man vielleicht Glück.
Zitat:
Muss man im Ausland klagen, oder kann man hierzulange quasi sowas wie eine öffentliche Zustellung machen oder eine einstw. Verfügung o.ä.
Das Problen ist: Nichts von dem. Denn es gibt keine Rechtsgrundlage.
Die Marke schützt nur vor Verwendung, das heißt, wenn ein "Konkurrent" die Domain verwendet. Ein Brachliegen der Domain gibt keinen Anspruch.
Auch hat man als Markeninhaber bestenfalls Anspruch auf Unterlassung - nicht auf Herausgabe.
Und zu guter Letzt gelten natio-nale Markenrechte auch nur natio-nal - wenn der Betreiber im Ausland sitzt hat man auch wenig Chancen.

Kurz: Wenn man keine Anspruchsgrundlage zur Herausgabe hat (was ich hier nicht sehe) kann man bestenfalls über die Dienstleitung des Providers wieder ran kommen. Sonst null Chance.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 17:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Domaingrabbing trotz Marke, Inhaber und Admin-C nicht greifbar, und nun?

Da bin ich aber nicht sicher, denn Fakt ist doch:
- Domaininhaber ist im Inland
- verstösst gegen Markenrechte (unerlaubter Eingriff in den Geschäftsbetrieb?)
- ist an seinem Standort (angegebene Adresse) nicht greifbar

Gesetz den Fall, man kann dann doch nicht machtlos sein? Es gibt doch sicherlich eine gesetzliche Regelung, z.B. irgendeine öffentliche Zustellung o.ä. und danach kann die Domain gelöscht werden?

Andernalls wäre durch bloße Ignoranz bzw. Unerreichbarkeit ja Tür und Tor für sämtliche Rechtsbrüche offen..?
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