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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Wenn dann sofort nach Löschung diese Domain von einem Domaingrabber registriert würde, wie würde man dann die Domain zurück bekommen können? Erschwerend: Domaininhaber im Inland, aber nicht greifbar (Briefkastenadresse, keine Reaktion), Admin-C sitz im Ausland. Welche Möglichkeiten bestünden für den Inhaber der Marke und früheren Inhaber der Domain, "seine" frühere Domain wieder zurück zu bekommen? |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Was wären die Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden, wenn -wie gesagt- der Domain-Inhaber und der Admin-C nicht greifbar sind? Der Admin-C sitzt außerdem im Ausland. Muss man im Ausland klagen, oder kann man hierzulange quasi sowas wie eine öffentliche Zustellung machen oder eine einstw. Verfügung o.ä. |
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Zitat:
Die Marke schützt nur vor Verwendung, das heißt, wenn ein "Konkurrent" die Domain verwendet. Ein Brachliegen der Domain gibt keinen Anspruch. Auch hat man als Markeninhaber bestenfalls Anspruch auf Unterlassung - nicht auf Herausgabe. Und zu guter Letzt gelten natio-nale Markenrechte auch nur natio-nal - wenn der Betreiber im Ausland sitzt hat man auch wenig Chancen. Kurz: Wenn man keine Anspruchsgrundlage zur Herausgabe hat (was ich hier nicht sehe) kann man bestenfalls über die Dienstleitung des Providers wieder ran kommen. Sonst null Chance.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Da bin ich aber nicht sicher, denn Fakt ist doch: - Domaininhaber ist im Inland - verstösst gegen Markenrechte (unerlaubter Eingriff in den Geschäftsbetrieb?) - ist an seinem Standort (angegebene Adresse) nicht greifbar Gesetz den Fall, man kann dann doch nicht machtlos sein? Es gibt doch sicherlich eine gesetzliche Regelung, z.B. irgendeine öffentliche Zustellung o.ä. und danach kann die Domain gelöscht werden? Andernalls wäre durch bloße Ignoranz bzw. Unerreichbarkeit ja Tür und Tor für sämtliche Rechtsbrüche offen..? |
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