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Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 11:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 2
Standard Urheberrechtslage & Zuständigkeit


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Mal angenommen eine Firma A beauftragt einen freien Webdesigner mit der Erstellung der Firmenhomepage. Das läuft alles soweit reibungslos über die Bühne, nur dass ein urheberrechtlich geschütztes Bild verwendet wurde, welches nach 5 Jahren abgemahnt wird.

Während der 5 Jahre war allerdings eine weitere (neue) Internetagentur zur Weiterentwicklung der Firmenhomepage beauftragt worden - die Seite wurde weiter ausgebaut und auch weiterhin das urheberrechtlich geschützte Bild erneut eingesetzt.

Frage: Wer ist jetzt für das urheberrechtlich geschütztes Bild angreifbar?

Danke und Gruß.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 11:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberrechtslage & Zuständigkeit

Alle, der alte Webdesigner, der neue und der Betreiber. Weil jeder in seiner Art und Weise das Urheberrecht verletzt hat.
http://www.e-recht24.de/forum/6346-h...erletzung.html (Haftbarkeit des Webdesigners bei Urheberrechtsverletzung)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 13:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberrechtslage & Zuständigkeit

Zitat:
Zitat von motte Beitrag anzeigen
Frage: Wer ist jetzt für das urheberrechtlich geschütztes Bild angreifbar?
Derjenige, der medienrechtlich oder handelsrechtlich für die unzulässige Verwendung verantwortlich ist.

Also: Firma A.

Ob die dann eventuell ihre Zulieferer in Regress nehmen kann, hängt davon ab, wie die Sachlage und die Vertragsbeziehungen im Detail sind.

Der Urheber U könnte unter Umständen, wenn er bei A nix wird, auch versuchen, die Werbeagenturen in Regress zu nehmen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.

Geändert von TomRohwer (07.03.2009 um 01:21 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2009, 23:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Urheberrechtslage & Zuständigkeit

Ok. Klasse. Vielen Dank für den Input.
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