| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige Während der 5 Jahre war allerdings eine weitere (neue) Internetagentur zur Weiterentwicklung der Firmenhomepage beauftragt worden - die Seite wurde weiter ausgebaut und auch weiterhin das urheberrechtlich geschützte Bild erneut eingesetzt. Frage: Wer ist jetzt für das urheberrechtlich geschütztes Bild angreifbar? Danke und Gruß. |
| |||
| Alle, der alte Webdesigner, der neue und der Betreiber. Weil jeder in seiner Art und Weise das Urheberrecht verletzt hat. http://www.e-recht24.de/forum/6346-h...erletzung.html (Haftbarkeit des Webdesigners bei Urheberrechtsverletzung)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Derjenige, der medienrechtlich oder handelsrechtlich für die unzulässige Verwendung verantwortlich ist. Also: Firma A. Ob die dann eventuell ihre Zulieferer in Regress nehmen kann, hängt davon ab, wie die Sachlage und die Vertragsbeziehungen im Detail sind. Der Urheber U könnte unter Umständen, wenn er bei A nix wird, auch versuchen, die Werbeagenturen in Regress zu nehmen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. Geändert von TomRohwer (07.03.2009 um 01:21 Uhr). |