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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige alle Namen / Parteien frei erfunden: Angenommen Firma ABC bestellt bei Firma SCHREIBER Texte per eMail inkl. Angabe der Anzahl der Wörter und Angabe der Vergütung für diese Texte. Als Beispiel: Firma ABC bestellt 5 Texte mit je 100 Wörtern zum Wortpreis von 0,05 EUR. (Insgesamt also 5 x 100 x 0,05 = 25 EUR). In der eMail steht also Folgendes: Code: Guten Tag Firma SCHREIBER, bitte teilen Sie uns mit ob Sie folgenden Auftrag durchführen können: 5 Texte (je 100 Wörter). Ihr Verdienst: 0,05 x 5 x 100 = 25 EUR. Vielen Dank, Mfg. Firma ABC Firma SCHREIBER liefert nun 5 Texte wie folgt: Text 1: Anzahl Wörter: 102 Text 2: Anzahl Wörter: 105 Text 3: Anzahl Wörter: 99 Text 4: Anzahl Wörter: 98 Text 5: Anzahl Wörter: 108 Firma SCHREIBER berechnet der Firma ABC statt den vereinbarten 25 EUR nun aber die genaue Wortzahl je Text, in diesem Beispiel also: 25,60 EUR. Ist Firma ABC nun verpflichtet die 25,60 EUR zu bezahlen, obwohl klare Vorgaben festgelegt und definiert waren? Oder muss Firma ABC lediglich die 25 EUR bezahlen? Kann Firma ABC zudem eine aktualisierte Rechnung verlangen oder muss Firma ABC die 25 EUR bezahlen und auf eine angepasste Rechnung verzichten? Vielen Dank für Ihre Hilfe! |
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| Wenn nichts anderes vereinbart war, ist der Auftrag entscheidend, da dieser wohl von der Firma Schreiber so angenommen wurde. Allerdings muss die Firma Schreiber auch nur den Auftrag erfüllen. Die erbrachte Leistung entspricht nicht dem Auftrag, somit ist die zurück zu gewähren, wenn ABC nicht zahlen will. Also entweder ABC akzeptiert die Leistung so wie erbracht, dann muss sie auch so zahlen (also den geforderten Betrag), oder sie akzeptiert nicht (lehnt die Abnahme ab), dann muss sie nichts zahlen, bis die beauftragte Leistung erbracht wurde.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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