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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Es handelt sich um eine Domain die auf ein Vereinsmitglied registriert ist und eine spezielle Abteilung des Vereins präsentiert (Fussball). Andere Abteilungen aus diesen Verein erheben nur Anspruch auf die Domain da diese den Vereinsnamen entspricht. Haltet ihr das für rechtens? Viele Grüße und lieben Dank für eure Hilfe schon im Voraus. Saskia |
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| Nein, denn es gibt keinen Herausgabeanspruch. Bestenfalls Unterlassung, wenn irgendwelche Rechte (hier vieleicht das Namensrecht) verletzt werden. Das würde ich hier aber nicht sehen, da der Verein als solcher die Domain ja nutzt (auch wenn es nur eine Abteilung ist). Solche Sachen müssen und können nur innerhalb des Vereins als juristische Person geklärt werden. Das wäre ungefähr so, als würde ich mich anzeigen, weil ich mir Geld aus der Geldbörse genommen hätte ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky, danke für deine prompte Antwort. Klingt zu gut um wahr zu sein Die anderen Abteilungen möchten übrigens verbieten für diese Abteilung auf dieser Domain zuwerben. Weißt du wie hier die Rechtslage ist, würde eine Unterlassungsklage (oder so etwas in der Art) hier greifen und uns zum off zwingen? VG, Saskia Geändert von Sassi (24.02.2009 um 14:28 Uhr). |
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| Mag ja sein, dass das für irgendjemanden ein Problem ist, dem Recht ist das aber völlig egal Das Ganze ist eher ein menschliches Problem, als eines, was sich durch irgendwelches Recht lösen lässt. Wie gesagt, von der rechtlichen Seite gibt es meiner Meinung gar keine Handhabe, um den Inhaber der Domain zu irgendwas zu zwingen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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