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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 1
Standard falsche Preisangabe OHNE Kleingerducktem!!!


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Hallo!

Habe da mal ´ne Frage zu Preisangaben in Online-shops.

Wenn man im Internet auf einen Onlineshop Waren findet die mit 0,00 EUR oder mit "kostenlos" deklariert sind OHNE dass es irgendeinen Ausschluss von Irrtümern oder Druckfehlern bei den Preisen gibt, und auch kein Kleingedrucktes vorhanden ist, kann man dann darauf beharren? Wenn z.B ausdrücklich NUR darauf hingewiesen wird, daß die Preisangaben bis zu einem bestimmten Termin bindend sind und jemanden auch schon eine Bestellbestätigung zugekommen ist.

Unter welchen Umständen kann der Verkäufer den Verkauf verweigern? Ist ein gültiger Kaufvertrag nicht schon per Mausklick möglich??
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  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2009, 20:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: falsche Preisangabe OHNE Kleingerducktem!!!

Zitat:
Ist ein gültiger Kaufvertrag nicht schon per Mausklick möglich??
Möglich wäre es, aber in der Regel ist es nicht so. Meistens wird das auch ausgeschlossen.
Zitat:
Unter welchen Umständen kann der Verkäufer den Verkauf verweigern?
Wenn es ein technischer Fehler oder ein Irrtum ist (§ 275 BGB oder Anfechtung §§ 119ff BGB)
Zitat:
Wenn man im Internet auf einen Onlineshop Waren findet die mit 0,00 EUR oder mit "kostenlos" deklariert sind OHNE dass es irgendeinen Ausschluss von Irrtümern oder Druckfehlern bei den Preisen gibt, und auch kein Kleingedrucktes vorhanden ist, kann man dann darauf beharren?
Der Ausschluss ist erstmal egal, wenn es sich um eins der oben genannten handelt, kann man zwar darauf beharren, dürfte aber schlechte Karten haben, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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