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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 13:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 4
Standard Vertrieb: Kontaktaufnahme per eMail / Telefon erlaubt?


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Die Betreiber einer WebSite mit einem sehr speziellem Thema möchten zur Attraktivitätssteigerung der Seite einen passenden Kleinanzeigenmarkt für Interessenten (Angebote und Gesuche) anbieten.

Die Inserenten des (kostenlosen) Kleinanzeigenmarktes müssen leider noch gefunden werden. D. h. eigentlich sind sie bereits gefunden, die Frage ist aber, ob und wie sie kontaktiert werden dürfen.

Konkret sollen die Inserenten anderer Kleinanzeigenmärkte kontaktiert werden. Das können Gewerbetreibende oder auch Privatpersonen sein, die einen bestimmten Artikel verkaufen wollen oder danach suchen.

Der besondere Vorteil für Inserenten des zu bewerbenden neuen Kleinanzeigenmarktes liegt darin, dass eine sehr spezielle Zielgruppe auch sehr treffsicher gefunden wird. Dazu wird die Anzeige mit zusätzlichen Information zum Produkt versehen, was die Anzeige in Ihrer Wertigkeit nochmal anhebt. Wie bereits erwähnt, ist das ganze kostenlos.

Potentielle Inserenten, die ein passendes Produkt in einem anderen Kleinanzeigenmarkt anbieten, soll per eMail (konventionelle Briefpost ist zu teuer) angeboten werden, das Inserat auch im zu bewerbenden Anzeigenmarkt anzuzeigen. Das dazu eine Erlaubnis eingeholt werden muss, ist mittlerweile unstrittig http://www.e-recht24.de/forum/6372-s...uer-neues.html (Spezielle Inserate für neues Internetprojekt übernehmen - erlaubt?). Die zu bewerbenden Personen sind in der Regel noch keine Kunden. Es handelt sich bei den Werbemails jedoch keinesfalls um massenhaft versendeten Spam, da vorher eine manuelle Selektierung vorgenommen wird (Es sollen nur wirklich passende Inserenten angeschrieben werden).

Erwähnenswert ist noch, dass mit dem Website kommerzielle Ziele verfolgt werden (es sollen Berateraufträge generiert werden). Es bleibt aber dabei, dass der Anzeigenmarkt selbst kostenlos ist und auch bleibt. Dem Inserenten wird auch nicht durch ein Hintertürchen ins Portemonnaie gegriffen.

Darf angesichts der Vorteile des neuen Anzeigenmarktes eine "vermutete Zustimmung" bzw. "mutmaßliche Einwilligung" zur Kontaktaufnahme mittels eMail und im Sinne des Gesetzgebers bzw. der Rechtsprechung unterstellt werden?

Ist ggf. zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden zu unterscheiden?

Wie sieht es bei einer Kontaktaufname per Telefon aus?

Vielen Dank schon mal für die hoffentlich recht zahlreichen Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 15:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertrieb: Kontaktaufnahme per eMail / Telefon erlaubt?

Zitat:
Darf angesichts der Vorteile des neuen Anzeigenmarktes eine "vermutete Zustimmung" bzw. "mutmaßliche Einwilligung" zur Kontaktaufnahme mittels eMail und im Sinne des Gesetzgebers bzw. der Rechtsprechung unterstellt werden?
Definitives Nein. Die Kontaktdaten dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme zu einem - durch die Anzeige klar umrissenen - Zweck. Alles andere ist Spam - auch wenn es vielleicht "selektiver Spam" ist. Schon eine einzige Email an jemanden, der dazu nicht sein Einverständnis gegeben hat, ist Spam.
Zitat:
Ist ggf. zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden zu unterscheiden?
Ebenfalls Nein.
Zitat:
Wie sieht es bei einer Kontaktaufname per Telefon aus?
Nicht anders. Die ist ebenfalls untersagt (und auch das sowohl bei Privat und Gewerblich)
Zitat:
konventionelle Briefpost ist zu teuer
Und genau deswegen ist das gestattet - damit es nämlich nicht in Spam ausartet. Was der Absender dazu denkt ist völlig egal.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2009, 15:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Vertrieb: Kontaktaufnahme per eMail / Telefon erlaubt?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Definitives Nein. Die Kontaktdaten dienen aiusschließlich der Kontaktaufnahme zu einem - durch die Anzeige klar umrissenen - Zweck. Alles andere ist Spam - auch wenn es vielleicht "selektiver Spam" ist. Schon eine einzige Email an jemanden, der dazu nicht sein Einverständnis gegeben hat, ist Spam.Ebenfalls Nein.Nicht anders. Die ist ebenfalls untersagt (und auch das sowohl bei Privat und Gewerblich) Und genau deswegen ist das gestattet - damit es nämlich nicht in Spam ausartet. Was der Absender dazu denkt ist völlig egal.
Danke für die schnelle Antwort.
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