AW: ebay Bewertungen im Online Shop Ich hab zwar schon viel Unsinn mit Berufung auf Wettbewerbsrecht gelesen, aber das würde ich jedoch als sehr abwegig sehen (wen auch nicht unmöglich).
Im Prinzip kann das doch jeder machen, und keinem würde daraus irgendein Nachteil entstehen ...
Problematisch wird es doch nur, wenn jemand mit irgendwas geltendes Recht bricht. Und das es gesetzlich festgelegt ist, dass man keine Bewertungen des eigenen Unternehmens veröffentlichen darf, wäre mir wirklich neu.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |