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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige nehmen wir einmal an, eine Privatperson wie Herr A, hat sich eine Domain registriert welche in dieser Form nicht Markenrechtlich geschützt ist! Der Domainname setzt sich aus dem Namen eines großen Computerherstellers, einem Bindestrich und dem Wort "Team" zusammen. In etwa so: ABC-Team. Nun ist allerdings das Wort ABC Markenrechtlich geschützt, da es sich hierbei um einen wie schon beschrieben großen Konzern handelt.. Ist es legal die Domain in dieser Weise zu registrieren, oder genügt alleine der eingetragene Name in Zusammenhang mit dem Rest, für eine Unterlassungsklage? Sollte dem so sein, was hat Herr A nun für Möglichkeiten (da er die Domain noch nicht öffentlich genutzt hat) einer Klage aus dem Weg zu gehen? Vielen Dank für eure Antworten! |
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| Eine Klage gibt es erstmal so nicht, denn der Markeninhaber hat das Recht auf Unterlassung. Solange die Marke also nicht verwendet wird, solange hat der Markeninhaber auch keine Rechte. Ob eine Verbindung von Worten eine Verwendung der Marke sein kann, hängt vom Verständnis ab. In der Regel wird das aber bejaht, wenn es eigenständige Begriffe sind oder dier Domain als Teil der Marke (sowie bei ABC-Team -> das Team der Marke ABC) verstanden werden könnte.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ok.. würde es sinnvoll für Herrn A sein das besagte Unternehmen anzuschreiben, um deren Sicht der Dinge zu erhalten? Oder würde man damit eher "schlafende Hunde wecken"? Vielen Dank für die schnelle Antwort! |
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| Falsch machen könnte man nichts. Schlimmstenfalls könnten die die Verwendung untersagen - womit sie meiner Meinung nach auch im Recht wären.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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