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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Das Recht, dem der Betreiber der Seite untersteht, wo er tätig wird. Sprache und Serverstandort sind völlig egal, der Wohnsitz des Betreibers könnte dann relevant sein, wenn er mit dem Ort der Tätigkeit übereinstimmmt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| toll,dass heisst ich kann voll Gas geben weil dann nicht Deutsches Recht gilt und ich ja direkt keine Deutschen anspreche. Vielen Dank fuer die Antwort. |
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| Das hab ich nicht gesagt
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zunächst mal das Recht des Landes, in dem der medienrechtlich Verantwortliche seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Dann unter Umständen das Recht jedes Landes, das eine entsprechende Rechtsgrundlage hat, die im Einzelfall gilt. Teile des deutschen StGB zum Beispiel gelten auch für Taten, die von Nicht-Deutschen im Ausland begangen werden. Wenn ein US-Amerikaner in den USA Nazi-Propaganda veröffentlicht, die via Internet auch in Deutschland gelesen werden kann, kann die deutsche Justiz ein Verfahren wegen Verstoßes gegen §86 und 86a StGB einleiten - was Garry Lauck ja auch mal schmerzlich erfahren hat. Ein in Deutschland ansässiger Serverbetreiber könnte aber unter Umständen sehr wohl als "Mitstörer" belangt werden, wenn jemand Unterlassungsnansprüche gegen die Veröffentlichung von Inhalten hat, die auf seinem Server gehostet werden. Mit anderen Worten: es hängt, wie meistens, stark von dem Umständen des Einzelfalles ab.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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