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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| habe ein navi plus bei ebay ersteigert vo ca 2monaten.... vor kurzem habe ich ne einladung von der polizei bekommen soll das ding ausbauen die wollen gucken ob es geklaut ist..... und die wussten das ich es bei ebay ersteigert habe.... |
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| Gucken dürfen sie. Und im Zuge von Ermittlungen gehen die auch über eBay. Soweit okay. Ob man es rausrücken muss ist abhängig davon, ob man hätte wissen können, das es geklaut ist. Und bei eBay ersteigert, ohne Verpackung ohne Handbuch spricht schon für geklaut. Dann gilt: Pech gehabt und Geld (zivilrechtlich) zurückholen. Dabei hat man dann immer "Spaß" |
| Tags: ebay |
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