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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
| Umfrageergebnis anzeigen: Wie kommt der Käufe an die gekaufte Ware? | |||
| Eine Polizeianzeige | | 0 | 0% |
| Rechtsanwalt | | 3 | 100,00% |
| Inkassobüro | | 0 | 0% |
| Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen | |||
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| Anzeige Eine Käuferin aus Deutschland hat eine ziemlich teuere digital Kamera bei ebay ersteigert. Als Zahlungsmethode war nur Überweisung angegeben. Die Verkäuferin hat, nach dem Gebotsabschluß, dem Verkäufer eine Transaktion über einen Treuhändler angeboten. Dies wurde von dem Verkäufer(aus Wien) abgelehnt. Nun hat der Käuferin ihre Seite des Vertrages erfüllt und das Geld auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Erst nach der Überweisung teilte der Verkäufer der Verkäuferin mit, dass er die Ware einer dritten Person verkaufen wollte, die sie bei ihm abholen sollte!!!!!! :shock: 1. Welche Möglichkeiten seht so einer Käuferin zur Verfügung an die gekaufte Ware ran zu kommen? 2. Sollte weder die Ware geliefert, noch das Geld zurück bezahlt werden, was könnte/sollte die Verkäuferin unternehmen? Bitte verzweifelt um rasche Antwort! :cry: |
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| Das bisherige Umfrageergebnis spricht für sich Beantwortet übrigens auch beide Fragen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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