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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Der Domaininhaber ist in der Schweiz und hat diese Domain nur geparkt (Domainhändler). Er möchte für diese inhaltlose Domain 850,00 € haben. Wäre nach Anmeldung der Marke eine .de Domain einklagbar? Was ist ein realistischer Wert für eine geparkte Domain ohne Inhalt? Name ist ein "Kunstwort", kein Produkt oder ähnliches. Direkte Besucher sind quasi ausgeschlossen. Viele Grüße Carsten Zedler |
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Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich störe mich ein wenig daran, dass nicht EU Unternehmen eine .de Domain zur gewerblichen Nutzung bzw. Handel registrieren können. Kann man sich egal woher man kommt .de Domains sichern? |
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| Das ist ganz allein Sache des Registrars und hat mit deutschem Recht nicht viel zu tun. Im Fall der .de ist DENIC verantwortlich, und die haben klare Aussagen: http://www.denic.de/de/faqs/domainanmelder/index.html#section_25 Alles andere wäre der berühmte Kampf gegen Windmühlen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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