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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Läuft die Widerrufsfrist ab wenn ein Gerät zur Reklamation unterwegs ist? Folgendes Beispiel: Person A bestellt sich ein neues Netbook. A merkt, dass die Taste Q defekt ist, bzw. man braucht die doppelte oder dreifache Anschlagskraft im Vergleich zu allen anderen Tasten, damit diese Taste schreibt. A hat noch 1,5 Wochen um den Kauf zu widerrufen. A will das Netbook reklamieren. Bevor das Gerät gegen ein neues getauscht wird, wird ein Techniker das testen. Es gibt Menschen, die auf die Tasten beim Schreiben schlagen bzw. viel Kraft dabei anwenden. Dann würde diese Taste auch funktionieren. Folgendes wird dann passieren: Person A bekommt das gleiche Gerät zurück und verliert das Widerrufsrecht, da zwei Wochen dann vorbei wären. Kann sich die Person mit folgendem Satz absichern? Sollten Sie entscheiden, dass die Anschlagskraft der Q Taste normal ist und dass man damit mit 10 Fingersystem ohne Problemen schreiben kann und mir deshalb das Gerät nicht austauschen wollen, dann widerrufe ich hiermit den Kauf und bitte mir das Geld umgehend zurückzuüberweisen. Kommt man mit diesem Satz durch? Vielen Dank! |
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| Zitat:
Die Taste ist im Auge des Käufers ein Sachmangel. Ds wird selbstverständlich geprüft und wenn man sich nicht einig ist, muss es eben ein unbeteiligter Dritter (=Anwalt) entscheiden. Der Widerruf hat aber nichts mit möglichen Sachmängeln zu tun. Also entweder man macht Sachmängel geltend oder nutzt den Widerrruf - man kann auch widerrufewn weil einem die Taste nicht passt, aber dann ist es ein Widerruf und keine Geltendmachung von Sachmängeln Es sind eben unterschiedliche Rechtsfolgen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wieso? Er hat es doch. Er kann doch testen, ob es seinen Ansprüchen genügt.Und das ist Sinn des Widerrufsrechts. Und das kann man auch mit einer klemmenden Taste herausfinden. Wenn es soweit passt, kann er die Taste doch als Sachmangel geltend machen. Der übliche Irrglaube ist, dass der Widerruf dazu da ist, bei Mängeln das Gerät einfacher zurück geben zu können. Dazu ist er aber nicht gedacht, dazu gibt es die im Gesetz festgeschriebene Vorgehensweise bei Sachmängeln. Das Widerrufsrecht ist nur dazu da, dass der Käufer sich selbst davon überzeugen kann, was er gekauft hat und nicht auf der "Katze im Sack" sitzen bleibt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Der Käufer will das Netbook behalten, weil er das braucht. Jedoch braucht er ein neues Gerät, welches einwandfrei funktioniert. Ein Beispiel aus der Vergangenheit: Person X kauft sich ein RAM-Riegel. Baut den Riegel rein und der Rechner geht nicht an. X denkt, dass der Ram-Riegel kaputt ist und reklamiert den. Die Firma ruft paar Tage später den X an und sagt, dass der Ram-Riegel in Ordnung ist und dass der einfach mit MSI-Boards nicht funktioniert, was in der Beschreibung nicht stand. Der Verkäufer hat sogar geschrieben, dass dieses Ram-Modul mit ALLEN Mainboards funktioniert. Am Ende musste der Käufer X 15 Euro für das Testen zahlen + Versandkosten, weil angeblich der Käufer sich selbst erkundigen muss, ob eine Hardware kompatibel ist. Aus diesem Grund hat die Person A Angst, dass so ähnliches wieder passieren könnte. Z.B. der Techniker könnte sagen, die Taste ist i.O. - man muss nur stärker draufdrücken etc. |
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