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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Hat der Markeninhaber das Recht die Domain zu verbieten? |
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| Bei gewerblicher Nutzung hat der Markeninhaber das Recht, die Unterlassung der Nutzung der Domain zu verlangen. Allerdings könnte dem eventuell ein älteres Marken- oder gewerbliches Namensrecht entgegenstehen, wenn die Domain bisher gewerblich verwendet wurde. Müsste man im Einzelfall sehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Info. Die Domain wird seit 2004 gewerblich genutzt mit Zustimmung des Markeninhabers. Kann der Markeninhaber so ohne weiteres die gewerbliche Nutzung von heute auf morgen verbieten, auch wenn die Marke in Deutschland erst nach der Domain kam? Gibt es keine Übergangsfrist, in welcher der Kundenstamm an eine neue Domain umgewöhnt werden kann? Viele Fragen - vielleicht kann mir jemand ein wenig Klarheit verschaffen - Dank schon mal im voraus. |
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| Prinzipiell kann der Markeninhaber das von heute auf morgen. Oder genauer: Im Gesetz kenn ich keine Regelung, dass eine Frist gewährt werden muss. Aber ausgehend von den Rechten des Markeninhabers: Er kann die Nutzung ja nur untersagen, er hat ja kein Herausgabeanspruch. Wenn ich also jetzt auf der Domaine einen Text anzeigen würde, in etwa "Die Domain wird nicht mehr verwendet. Sie finden das Angebot von ABC jetzt unter www. ..." wäre das meiner Meinung nach keine Benutzung. Damit hätte der Markeninhaber also auch keine Handhabe mehr
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo aaky, vielen Dank für die Ausführungen und den Tipp. Wir haben einen Termin beim Markenanwalt vereinbart. Bin neugierig, ob wir tatsächlich nach jahrelangem nunmehr sehr erfolgreichem Aufbau der fremden Marke einfach so abgewürgt werden können. Viele Grüße - übrigens sehr interessantes Forum Gesa |
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