Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 16:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 5
Standard Urheberecht, Personen in Videos


Anzeige
Herr A hat ein Video beim Youtube Hochgeladen, in dem Person X und Y zusehen sind.
Das Video wurde vorher bei einem Sender ausgestrahlt, Herr A denkt sich nun, das Video finde ich lustig und lade es hoch um es für das weite Internetpublikum anschaubar zu machen.(Person X und Y machen dort eine peinliche Sache die aber keinerlei in die Intimsphäre oder anderes geht)
Herr A weiß, dass die Person X, die im Video zu sehen ist auf diesem Videoportal schon einigen anderen Nutzern eine Abmahnung(also eine aufforderung das Video zu löschen) gesendet hat und Herr A schreibt das auch in die Kommentare des Videos.
Herr A bekommt nach X Wochen auch eine Persönliche Nachricht auf dem Videoportal.
Die Person X aus dem Video sagt, das was Herr A gemacht hat ist mutwillig und vorsätzlich.
Person X beschuldigt Herrn A der Urheberrechtsverletzung,übler Nachrede und Beleidigung und legt Herrn A eine Frist bis zum XX.XX.XXXX ein in der das Video gelöscht sein muss, ansonsten sind Rechtliche Schritte die Folge.
Person X benutzt allerdings nur einen Nickname, nicht seinen realen namen und deshalb ist sich Herr A auch nicht 100%ig sicher ob es wirklich eine der Personen im Video ist.

Nun die Frage.
Kann Person X den Account von Herrn A schließen lassen?
Muss Herr A das Video löschen oder reicht es auch, wenn er das Video auf Privat stellt?(das heißt, nur er und seine Freunde können das Video ansehen)
Wenn das Video als 1. bei dem Videoportal von Person X hochgeladen wurde oder bei dem Sender mit seiner zustimmung(oder Vertrag), ist dann nicht das Videoportal/Sender der Urheber?

Meine Meinung zu dem Fall.
Ich bin der Meinung, dass Person X an dem Video eigentlich kein Urheberecht mehr besitzt, sei es, dass er es bei Youtube hochgeladen hat oder es bei einem Sender zu sehen war.
soweit ich weiß müssen alle die beim Sender bzw. in einem Video gesehen werden einen Vertrag unterschreiben, wegen den rechten an dem Videomaterial usw. , deswegen kann eigentlich nur der Sender etwas dagegen unternehmen.
Herr A ist also total sicher und muss garnichts tun.

Was meint ihr dazu?

Geändert von hyperionb (05.03.2009 um 16:41 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 19:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberecht, Personen in Videos

Das mit dem Urheberrecht ist richtig. Das liegt ausschließlich beim Sender (oder der mit der Erstellung beauftragten Firma). Da kann weder X noch Y dagegen vorgehen.
Auch dürfte üble Nachrede oder Beleidigung kaum gegeben sein, sonst wäre es kaum ausgestrahlt worden.

Weswegen X und/oder Y jedoch gegen A vorgehen können: Dem Recht am eigenen Bild. Denn die Berechtigung von X und Y kann sich ausschließlich auf den Sender beziehen, eine weitergehende Veöffentlichung (selbst wenn es als "privat" gekennzeichnet ist, bleibt es eine Veröffentlichung) kann untersagt werden.
Zitat:
Ich bin der Meinung, dass Person X an dem Video eigentlich kein Urheberecht mehr besitzt,
Er hat es nie besessen, selbst wen er es selbst hochgeladen hätte.
Zitat:
soweit ich weiß müssen alle die beim Sender bzw. in einem Video gesehen werden einen Vertrag unterschreiben, wegen den rechten an dem Videomaterial usw. , deswegen kann eigentlich nur der Sender etwas dagegen unternehmen.
Soweit es das Urheberrecht angeht, ja.
Zitat:
Herr A ist also total sicher und muss garnichts tun.
Das sollte A nicht sein, denn über dasRecht am eigenen Bild kann X und Y immer noch dagegen vorgehen.
Von dem Sender mal ganz abgesehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Urheberecht, Personen in Videos

Habe diesen auszug gerade gefunden.

Wer fremde Werke online stellen will, muss den Rechteinhaber fragen! Wer keine Zustimmung erfragt, riskiert Abmahnungen, Klagen oder sogar strafrechtliche Verfolgung!
Auch mit selbst erstellten Inhalten können Sie Rechte anderer Personen verletzen. Denn alle Menschen haben ein „Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass ihre Bildnisse nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie damit einverstanden sind. Ein selbst gedrehtes Video darf ohne die Zustimmung der darauf zu sehenden Personen nicht ins Internet gestellt werden! Dies gilt besonders für Aufnahmen aus der Privat- oder Intimsphäre und umso mehr, wenn sie heimlich gemacht wurden.

Das dürfte also auf diesen Fall zutreffen.

Zitat:
Denn alle Menschen haben ein „Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass ihre Bildnisse nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie damit einverstanden sind.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 01:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Urheberecht, Personen in Videos

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das mit dem Urheberrecht ist richtig. Das liegt ausschließlich beim Sender (oder der mit der Erstellung beauftragten Firma).
Fast.

Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, und Urheber können grundsätzlich nur natürliche Personen sein. In diesem Fall also z.B. der Kameramann, und zusätzlich eventuell ein Regisseur, oder auch ein Redakteur (das kann man nur im Einzelfall beurteilen).

Der Sender bzw. die Produktionsfirma ist Inhaber eines Nutzungsrechtes, höchstwahrscheinlich in so einem Fall sogar des ausschließlichen Nutzungsrechtes.

Zitat:
Weswegen X und/oder Y jedoch gegen A vorgehen können: Dem Recht am eigenen Bild. Denn die Berechtigung von X und Y kann sich ausschließlich auf den Sender beziehen, eine weitergehende Veöffentlichung (selbst wenn es als "privat" gekennzeichnet ist, bleibt es eine Veröffentlichung) kann untersagt werden.
Grenzwertig. Nachdem X und Y einer Veröffentlichung durch den Sender zugestimmt haben, sind ihre Rechte, gegen eine Veröffentlichung desselben Materials durch Dritte vorzugehen, sehr beschränkt. Wenn die Sache in einem völlig anderen Zusammenhang wiedergegeben wird, vielleicht.

Ist letztlich eine Sache, die nur im Einzelfall beurteilt werden kann.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 14:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberecht, Personen in Videos

Zitat:
Grenzwertig. Nachdem X und Y einer Veröffentlichung durch den Sender zugestimmt haben, sind ihre Rechte, gegen eine Veröffentlichung desselben Materials durch Dritte vorzugehen, sehr beschränkt. Wenn die Sache in einem völlig anderen Zusammenhang wiedergegeben wird, vielleicht.
Da gab es mal ein Urteil. Ging zwar um eine wiederholte Sendung bei dem gleichen Sender (derjenige war der Meinung, er habe sich zum Affen gemacht und die wiederholte Sendung würde gegen seine Persönlichkeitsrechte verstoßen) - aber wenn ich mich recht entsinne, durfte der Sender das wiederholt senden, weil er die Rechte hatte. Hätter er sie nicht gehabt, hätte er es nicht senden dürfen. Es geht also schon darum, wer die Rechte hat. Ein allgemeines "einmal veröffentlicht - immer veröffentlicht" gibt es nicht. Man müsste im Einzelfall sehen, ob das zutreffen könnte, nicht anders herum.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bilder von Personen in geschützten Web-Bereichen Pimp_your_Business Urheberrecht 2 22.01.2009 09:52
Urheberrecht bei öffentlichen Personen? Mimmimuff Urheberrecht 2 12.01.2009 02:17
Urheberecht in der Mathematik Tiamat Urheberrecht 1 03.12.2008 09:54
Youtube Urheberecht jojo93 Urheberrecht 3 26.01.2008 13:33
Urheberecht: Gif-Animationen und Filmzitate Peter W. Urheberrecht 3 05.07.2007 16:56



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:40 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46