| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige Das Video wurde vorher bei einem Sender ausgestrahlt, Herr A denkt sich nun, das Video finde ich lustig und lade es hoch um es für das weite Internetpublikum anschaubar zu machen.(Person X und Y machen dort eine peinliche Sache die aber keinerlei in die Intimsphäre oder anderes geht) Herr A weiß, dass die Person X, die im Video zu sehen ist auf diesem Videoportal schon einigen anderen Nutzern eine Abmahnung(also eine aufforderung das Video zu löschen) gesendet hat und Herr A schreibt das auch in die Kommentare des Videos. Herr A bekommt nach X Wochen auch eine Persönliche Nachricht auf dem Videoportal. Die Person X aus dem Video sagt, das was Herr A gemacht hat ist mutwillig und vorsätzlich. Person X beschuldigt Herrn A der Urheberrechtsverletzung,übler Nachrede und Beleidigung und legt Herrn A eine Frist bis zum XX.XX.XXXX ein in der das Video gelöscht sein muss, ansonsten sind Rechtliche Schritte die Folge. Person X benutzt allerdings nur einen Nickname, nicht seinen realen namen und deshalb ist sich Herr A auch nicht 100%ig sicher ob es wirklich eine der Personen im Video ist. Nun die Frage. Kann Person X den Account von Herrn A schließen lassen? Muss Herr A das Video löschen oder reicht es auch, wenn er das Video auf Privat stellt?(das heißt, nur er und seine Freunde können das Video ansehen) Wenn das Video als 1. bei dem Videoportal von Person X hochgeladen wurde oder bei dem Sender mit seiner zustimmung(oder Vertrag), ist dann nicht das Videoportal/Sender der Urheber? Meine Meinung zu dem Fall. Ich bin der Meinung, dass Person X an dem Video eigentlich kein Urheberecht mehr besitzt, sei es, dass er es bei Youtube hochgeladen hat oder es bei einem Sender zu sehen war. soweit ich weiß müssen alle die beim Sender bzw. in einem Video gesehen werden einen Vertrag unterschreiben, wegen den rechten an dem Videomaterial usw. , deswegen kann eigentlich nur der Sender etwas dagegen unternehmen. Herr A ist also total sicher und muss garnichts tun. Was meint ihr dazu? Geändert von hyperionb (05.03.2009 um 16:41 Uhr). |
| |||
| Das mit dem Urheberrecht ist richtig. Das liegt ausschließlich beim Sender (oder der mit der Erstellung beauftragten Firma). Da kann weder X noch Y dagegen vorgehen. Auch dürfte üble Nachrede oder Beleidigung kaum gegeben sein, sonst wäre es kaum ausgestrahlt worden. Weswegen X und/oder Y jedoch gegen A vorgehen können: Dem Recht am eigenen Bild. Denn die Berechtigung von X und Y kann sich ausschließlich auf den Sender beziehen, eine weitergehende Veöffentlichung (selbst wenn es als "privat" gekennzeichnet ist, bleibt es eine Veröffentlichung) kann untersagt werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Von dem Sender mal ganz abgesehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Habe diesen auszug gerade gefunden. Wer fremde Werke online stellen will, muss den Rechteinhaber fragen! Wer keine Zustimmung erfragt, riskiert Abmahnungen, Klagen oder sogar strafrechtliche Verfolgung! Auch mit selbst erstellten Inhalten können Sie Rechte anderer Personen verletzen. Denn alle Menschen haben ein „Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass ihre Bildnisse nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie damit einverstanden sind. Ein selbst gedrehtes Video darf ohne die Zustimmung der darauf zu sehenden Personen nicht ins Internet gestellt werden! Dies gilt besonders für Aufnahmen aus der Privat- oder Intimsphäre und umso mehr, wenn sie heimlich gemacht wurden. Das dürfte also auf diesen Fall zutreffen. Zitat:
|
| |||
| Zitat:
Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, und Urheber können grundsätzlich nur natürliche Personen sein. In diesem Fall also z.B. der Kameramann, und zusätzlich eventuell ein Regisseur, oder auch ein Redakteur (das kann man nur im Einzelfall beurteilen). Der Sender bzw. die Produktionsfirma ist Inhaber eines Nutzungsrechtes, höchstwahrscheinlich in so einem Fall sogar des ausschließlichen Nutzungsrechtes. Zitat:
Ist letztlich eine Sache, die nur im Einzelfall beurteilt werden kann.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| |||
| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Bilder von Personen in geschützten Web-Bereichen | Pimp_your_Business | Urheberrecht | 2 | 22.01.2009 09:52 |
| Urheberrecht bei öffentlichen Personen? | Mimmimuff | Urheberrecht | 2 | 12.01.2009 02:17 |
| Urheberecht in der Mathematik | Tiamat | Urheberrecht | 1 | 03.12.2008 09:54 |
| Youtube Urheberecht | jojo93 | Urheberrecht | 3 | 26.01.2008 13:33 |
| Urheberecht: Gif-Animationen und Filmzitate | Peter W. | Urheberrecht | 3 | 05.07.2007 16:56 |
| |