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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 10:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 4
Standard Ebay - Kaufrecht - Versand - Schadenersatz


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Hallo,

ich habe eine allg. Frage zum Kaufrecht. Ich habe schon einige Postings
gelesen, konnte aber eine Antwort nicht wirklich finden.

Ein Verkäufer (Privat) bietet einen Artikel an, der laut Auktionsbeschreibung
als DHL Paket versendet werden soll. Der potentielle Käufer ersteigert
darauf hin den Artikel, aber bekommt keine Lieferung. Der Käufer fragt dann
beim Verkäufer nach ob es vielleicht Probleme gegeben hat und bittet um
die Paketnummer, die ja eine aussagekräftige Antwort über den Verbleib
des Pakets geben würde. Der Verkäufer antwortet dann mit dem Hinweis
er habe den Artikel als Päckchen versendet, daher gäbe es keine Paket-
nummer und man solle dies beachten. Der Käufer steht nun im Regen.....

Nun meine Frage:

Nach meinem Rechtsverständnis hat doch der Verkäufer den mit dem
Käufer über Ebay abgeschlossenen Kaufvertrag vorsätzlich gebrochen,
da er den Vertragsbestandteil hinsichtlich des Versands eigenmachtig
verändert hat.
Unabhängig davon, ob der Verkäufer den Artikel als nicht nachverfolg-
bares Päckchen oder überhaupt nicht versendet hat, wäre der Ver-
käufer doch Schadenersatzpflichtig, oder nicht?

Das heißt der Käufer kann doch nun entweder eine erneute Lieferung
mittels DHL Paket oder die Rückerstattung des vollen Auktionspreises
(Artikel inkl. Versand) verlangen?

Falls ja, wäre es dann richtig dem Verkäufer ein entsprechendes Schreiben
mit einer Fristsetzung von sagen wir 2 Wochen zukommen zu lassen und
falls der Verkäufer nicht reagiert dann den Mahnbescheid auszustellen?

Ich freue mich über erhellende Infos und Antworten :-)


Gruß
Martin
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 13:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay - Kaufrecht - Versand - Schadenersatz

Zitat:
Nach meinem Rechtsverständnis hat doch der Verkäufer den mit dem
Käufer über Ebay abgeschlossenen Kaufvertrag vorsätzlich gebrochen,
da er den Vertragsbestandteil hinsichtlich des Versands eigenmachtig
verändert hat.
Er hat gegen eine Vertragsbedingung vestoßen, soweit ist das richtig. Nur "gebrochen" hat er den Vertrag nicht, der Vertrag besteht als solcher mit den vereinbarten Bedingungen.
Zitat:
Unabhängig davon, ob der Verkäufer den Artikel als nicht nachverfolg-
bares Päckchen oder überhaupt nicht versendet hat, wäre der Ver-
käufer doch Schadenersatzpflichtig, oder nicht?
Nein, noch ist ja kein Schaden entstanden. Er ist zur Leistung verpflichtet, sprich, er hat dem Käufer die Sache zu übergeben.
Zitat:
Falls ja, wäre es dann richtig dem Verkäufer ein entsprechendes Schreiben
mit einer Fristsetzung von sagen wir 2 Wochen zukommen zu lassen und
falls der Verkäufer nicht reagiert dann den Mahnbescheid auszustellen?
Das kann der Käufer sicherlich machen, allerdings nur in Bezug auf das, was der Verkäufer machen muss: Lieferung der Sache.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 14:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Ebay - Kaufrecht - Versand - Schadenersatz

@aaky

Danke für Deine Antwort

Deinen Ausführungen entnehme ich, das bei dem Beispiel in erster Linie
Begrifflichkeiten durcheinander geworfen wurde, aber das Vorgehen an
sich bei einem solchen Fall durchaus angebracht wäre.

Der Käufer könnte sich also auf den Umstand, daß der Verkäufer einen
vertraglich nicht vereinbarten Versandweg gewählt hat, berufen und
den Verkäufer mit einer Fristsetzung zu einer (erneuten?) Lieferung
auffordern. Alternativ wäre auch als weitere Option an den Verkäufer
die Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlung des Käufers möglich
(wäre dies dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag?).

Dabei stellt sich mir gerade die Frage, wie würden Gerichte vermutlich
entscheiden, wenn der Verkäufer weiterhin belehrungsresistent wäre,
und den Käufer weiterhin ignoriert, somit letztlich einen Mahnbescheid vom
Käufer bekäme, dem er daraufhin widersprechen würde. (Das geht doch
in dem Fall vor Gericht, oder?)
Wären die Fakten ausreichend damit der Käufer zu seinem Recht käme?
Mir ist klar das man diese Frage nicht sicher beantworten kann, aber ich
denke der ein oder andere wird aus seinem Erfahrungsschatz sicher eine
Pi*Daumen Prognose abgeben können.

Besten Gruß
Martin
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 14:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay - Kaufrecht - Versand - Schadenersatz

Zitat:
Der Käufer könnte sich also auf den Umstand, daß der Verkäufer einen vertraglich nicht vereinbarten Versandweg gewählt hat, berufen und
den Verkäufer mit einer Fristsetzung zu einer (erneuten?) Lieferung
auffordern.
Was der Verkäufer bisher gemacht hat, spielt eigentlich keine Rolle. Der Käufer kann und sollte einfach auf die Erfüllung des Vertrags (mit all seinen Bedingungen und Vereinbarungen) bestehen.
Zitat:
Alternativ wäre auch als weitere Option an den Verkäufer die Rückerstattung der bisher geleisteten Zahlung des Käufers möglich (wäre dies dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag?).
Das wäre ein Rücktritt, der für den Käufer jedoch nur unter bestimmten Bedingungen (ohne rechtliche Folgen) möglich wäre. Dazu gehört zum Beispiel, wenn der Verkäufer die Leistung endgültig verweigert (Bsp: Es war ein Einzelstück, und er hat es tatsächlich versandt und es ist abhanden gekommmen -> dann kann er nicht mehr leisten). In solchen Fällen könnte aber tatsächlich Schadensersatz relevant werden.
Zitat:
Dabei stellt sich mir gerade die Frage, wie würden Gerichte vermutlich entscheiden, wenn der Verkäufer weiterhin belehrungsresistent wäre,und den Käufer weiterhin ignoriert, somit letztlich einen Mahnbescheid vom Käufer bekäme, dem er daraufhin widersprechen würde. (Das geht doch in dem Fall vor Gericht, oder?)
Das geht noch nicht zwingend vor Gericht. Das geht es erst, wenn der Verkäufer Zivilklage einreicht (ist dann der nächste Schritt). Vor Gericht müsste dann jeder das beweisen, was für ihn günstig ist. Für den Verkäufer bedeutet das, dass er nachweisen müsste, das als Paket versandt zu haben. Kann er das nicht, wird das Gericht wohl zugunsten des Käufers entscheiden. Die Kosten würden dann sehr wahrscheinlich dem Verkäufer auferlegt. Das kann richtig teuer werden.
Deswegen geht es meistens nicht so weit und im Zuge eines Vergleichs wird der Verkäufer wohl leisten oder zahlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 18:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Ebay - Kaufrecht - Versand - Schadenersatz

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das geht noch nicht zwingend vor Gericht. Das geht es erst, wenn der Verkäufer Zivilklage einreicht (ist dann der nächste Schritt).
Kann es sein, daß Du Dich vertippt hast? Wieso sollte der Verkäufer ein
Interesse daran haben nach einem Widerspruch auf einen Mahnbescheid des
Käufers zu klagen? Du meintest doch sicher "..wenn der Käufer klage ein-
reicht.." ??


Gruß
Martin
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