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| Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage? |
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| Anzeige ich hätte folgende Frage: Wenn z.B. jemand (nennen wir ihn mal "Heinz Mustermann") vor einiger Zeit eine Domain/Website betrieben (z.B. xyz.de) hat, die er dann irgendwann aufgegeben hat und nun ist sie im Besitz von irgendeinem anderen Menschen bzw. einer anderen Firma. Zu der Zeit als der alte Besitzer (unser "Heinz Mustermann") über diese Domain verfügte, hatte er einpaar Artikel auf anderen Webseiten Dritter (z.B. Artikelverzeichnissen) veröffentlichen lassen, die im Text oder auch am Schluss des Artikels einen oder mehrere Links zu xyz.de enthalten. z.B. ein Link im Wort "Aquarellgemälde". Die Inhalte des neuen Domaininhabers der Domain xyz.de haben aber nicht im entferntesten etwas mit "Aquarellgemälden" oder überhaupt etwas mit der Kategorie "Kunst" zutun und werden es mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit niemals haben, da der Domainname z.B. in Richtung Elektronik geht. Des Weiteren enthalten diese Artikel auch den vollen Namen (Vor- und Zunamen) des alten Domaininhabers. z.B.: "besuchen Sie den [COLOR="Blue"]Online-Store mit schönen Aquarellbildern[/COLOR] des Malers Heinz Mustermann." - Wobei der Wortlaut "Online-Store mit schönen Aquarellbildern" auf die Website xyz.de verlinkt ist, die ja nichts mehr, was mit diesem Thema zu tun hat, beinhaltet und dem alten Domaininhaber (also unserem "Heinz Mustermann") nicht mehr gehört. Nun nehmen wir mal an hat der alte Domaininhaber die Betreiber dieser Verzeichnisse, die seine alten Artikel oder sonstige Texte mit Links zu xyz.de weiterhin veröffentlichen, angeschrieben und gebeten diese wieder zu löschen. Angenommen haben es manche auch getan manche aber nicht. Nehmen wir mal ebenfalls an, dass der alte Domaininhaber diese Verzeichnisbetreiber, die seine Artikel und seine Daten nicht entfernt haben, erneut angeschrieben und auf folgende Punkte hingewiesen: 1. Datenschutzgesetz – "Der Artikel enthält meinen Namen. Sie müssen laut Datenschutzgesetz meine Daten nach meiner Aufforderung unverzüglich löschen. Und da die Domain xyz.de mir nicht mehr gehört, darf mein Name auch nicht damit irgendwie in Verbindung stehen." 2. Copyright des Artikels - "Copyright des Artikels liegt immer noch bei mir und es wird auch am Ende des Artikels daraufhingewiesen. Also müssten Sie meinen Artikel, wenn ich es wünsche wieder von Ihrer Seite löschen." Nun meine Fragen wären: 1. Ist der Betreiber des Artikelverzeichnisses oder einer anderen Website, die den Namen von unserem "Heinz Mustermann" und einen Link zu xyz.de (aber zum falschen Thema) enthalten, dazu gesetzlich verpflichtet diesen Artikel oder den Link und alle damit verbundenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) nach seiner Aufforderung zu löschen? Oder kann er es auch verweigern? Kann man den Verzeichnisbetreiber in so einem Fall auf das Datenschutzgesetz und auf irreführende Verlinkung hinweisen? 2. Falls diese Texte mit dem Namen des alten Domaininhabers und irreführenden Links weiterhin veröffentlichet werden, könnte der alte Domaininhaber später irgendwann Probleme deswegen bekommen, obwohl er ja versucht hat diese Inhalte entfernen zu lassen? Vielen Dank im Voraus! Herzliche Grüße alph Geändert von alph (06.03.2009 um 19:54 Uhr). |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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In diesem Fall hat die Person übrigens selber eine Verbindung zwischen den eigenen persönlichen Daten und einer WWW-Domain hergestellt. Das ist ungefähr dasselbe, als wenn irgendwo ein altes Telefonbuch ausliegt, in dem noch Name, Anschrift und Telefonnummer von Person A verzeichnet sind, obwohl A inzwischen z.B. umgezogen ist oder von der Telekom in der jüngsten Ausgabe des Telefonbuches seinen Eintrag hat streichen lassen. Das BDSG gibt da m.E. herzlich wenig her, das ist für andere Dinge gedacht. Eine kompetente Meinung dazu (die aber nicht gleichbedeutend mit "definitiver Rechtslage" ist!!!) gibt gern jeder Landesdatenschutzbeauftragte ab. Zitat:
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__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Vielen Dank aaky für Deine Antworten! Du schreibst: Zitat:
Des Weiteren verlangen die Verzeichnisbetreiber immer, dass man seinen Namen und E-Mail-Adresse am Ende des Artikels angibt, bevor sie ihn veröffentlichen. D.h. doch wenn sie die persönlichen Daten des Artikelverfassers laut Gesetz entfernen MÜSSEN, müssen sie doch auch den gesamten Artikel löschen, weil er ja ihm (dem Artikelverfasser) gehört und sie diesen Artikel ohne dessen Namen darunter nicht veröffentlichen dürfen. Ich habe hier im Forum gelesen, dass irreführende Verlinkungen nicht gestattet sind. Wenn man z.B. mit dem Wort "Aquarellgemälde" auf eine Seite mit Digitalkameras verlinkt. So wird doch der Besucher "irregeführt" um ihn evtl. fälschlicherweise dazu zu zwingen eine bestimmte Seite zu besuchen, die er aber für eine ganz andere hält? Oder ist es doch erlaubt so zu verlinken?? Kann man es mit der Kopie der E-Mail (die unter "Gesendete Mails" autom. gespeichert wird), mit der man den Verzeichnisbetreiber aufgefordert hat irgendetwas zu löschen bzw. zu ändern, nachweisen? Und wenn man es nicht nachweisen kann, kann man doch nichts dafür, was der andere (in unserem Fall irgendein Verzeichnisbetreiber) auf seinen Webseiten veröffentlicht bzw. er muss doch dafür sorgen, dass seine Inhalte aktuell sind, auch wenn man ihn irgendwann selbst darum gebeten hatte, diesen Inhalt online zustellen. Was ich noch nicht ganz verstehe: ist es wirklich schlimm für denjenigen, der irgendwann mal seinen Artikel irgendwo hat veröffentlichen lassen, wo dieser Artikel seinen Namen und Links zu den Webseiten enthält, die ihm früher mal gehört haben aber jetzt nicht mehr und diese Links mit völlig falschen Texten auf die neuen Inhalte des neuen Webseiteninhabers verweisen? Ich meine, ich würde gerne wissen, was genau daran schlimm wäre? Wer könnte einen in so einer Sache und weswegen rechtlich belangen? Und was könnten hier die Konsequenzen sein? Wäre wirklich so dankbar, wenn mich jemand aufklären könnte! Liebe Grüße alph |
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| Hallo TomRohwer, vielen Dank auch für Deine Antworten! könntest Du bitte auch die Fragen, die ich gerade an Aaky gestellt habe ansehen und auch Deine Meinung dazu äußern Danke! grüße alph |
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