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Linkhaftung Hafte ich für Links auf meiner Homepage?

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  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
Standard Links von Inhalten des alten Domaininhabers zu Webseiten des neuen Inhabers entfernen


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Guten Tag,

ich hätte folgende Frage:

Wenn z.B. jemand (nennen wir ihn mal "Heinz Mustermann") vor einiger Zeit eine Domain/Website betrieben (z.B. xyz.de) hat, die er dann irgendwann aufgegeben hat und nun ist sie im Besitz von irgendeinem anderen Menschen bzw. einer anderen Firma.

Zu der Zeit als der alte Besitzer (unser "Heinz Mustermann") über diese Domain verfügte, hatte er einpaar Artikel auf anderen Webseiten Dritter (z.B. Artikelverzeichnissen) veröffentlichen lassen, die im Text oder auch am Schluss des Artikels einen oder mehrere Links zu xyz.de enthalten.

z.B. ein Link im Wort "Aquarellgemälde". Die Inhalte des neuen Domaininhabers der Domain xyz.de haben aber nicht im entferntesten etwas mit "Aquarellgemälden" oder überhaupt etwas mit der Kategorie "Kunst" zutun und werden es mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit niemals haben, da der Domainname z.B. in Richtung Elektronik geht.

Des Weiteren enthalten diese Artikel auch den vollen Namen (Vor- und Zunamen) des alten Domaininhabers.

z.B.: "besuchen Sie den [COLOR="Blue"]Online-Store mit schönen Aquarellbildern[/COLOR] des Malers Heinz Mustermann." - Wobei der Wortlaut "Online-Store mit schönen Aquarellbildern" auf die Website xyz.de verlinkt ist, die ja nichts mehr, was mit diesem Thema zu tun hat, beinhaltet und dem alten Domaininhaber (also unserem "Heinz Mustermann") nicht mehr gehört.

Nun nehmen wir mal an hat der alte Domaininhaber die Betreiber dieser Verzeichnisse, die seine alten Artikel oder sonstige Texte mit Links zu xyz.de weiterhin veröffentlichen, angeschrieben und gebeten diese wieder zu löschen. Angenommen haben es manche auch getan manche aber nicht.

Nehmen wir mal ebenfalls an, dass der alte Domaininhaber diese Verzeichnisbetreiber, die seine Artikel und seine Daten nicht entfernt haben, erneut angeschrieben und auf folgende Punkte hingewiesen:

1. Datenschutzgesetz "Der Artikel enthält meinen Namen. Sie müssen laut Datenschutzgesetz meine Daten nach meiner Aufforderung unverzüglich löschen. Und da die Domain xyz.de mir nicht mehr gehört, darf mein Name auch nicht damit irgendwie in Verbindung stehen."

2. Copyright des Artikels - "Copyright des Artikels liegt immer noch bei mir und es wird auch am Ende des Artikels daraufhingewiesen. Also müssten Sie meinen Artikel, wenn ich es wünsche wieder von Ihrer Seite löschen."

Nun meine Fragen wären:

1. Ist der Betreiber des Artikelverzeichnisses oder einer anderen Website, die den Namen von unserem "Heinz Mustermann" und einen Link zu xyz.de (aber zum falschen Thema) enthalten, dazu gesetzlich verpflichtet diesen Artikel oder den Link und alle damit verbundenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) nach seiner Aufforderung zu löschen? Oder kann er es auch verweigern?

Kann man den Verzeichnisbetreiber in so einem Fall auf das Datenschutzgesetz und auf irreführende Verlinkung hinweisen?

2. Falls diese Texte mit dem Namen des alten Domaininhabers und irreführenden Links weiterhin veröffentlichet werden, könnte der alte Domaininhaber später irgendwann Probleme deswegen bekommen, obwohl er ja versucht hat diese Inhalte entfernen zu lassen?


Vielen Dank im Voraus!
Herzliche Grüße
alph

Geändert von alph (06.03.2009 um 19:54 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 23:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Links von Inhalten des alten Domaininhabers zu Webseiten des neuen Inhabers entfe

Zitat:
1. Ist der Betreiber des Artikelverzeichnisses oder einer anderen Website, die den Namen von unserem "Heinz Mustermann" und einen Link zu xyz.de (aber zum falschen Thema) enthalten, dazu gesetzlich verpflichtet diesen Artikel oder den Link und alle damit verbundenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) nach seiner Aufforderung zu löschen? Oder kann er es auch verweigern?
Persönliche Daten müssen auf Aufforderung gelöscht oder zumindest gesperrt werden. grundlage dafpr ist das BDSG.
Zitat:
2. Copyright des Artikels - "Copyright des Artikels liegt immer noch bei mir und es wird auch am Ende des Artikels daraufhingewiesen. Also müssten Sie meinen Artikel, wenn ich es wünsche wieder von Ihrer Seite löschen."
Das ist eher unwahrscheinlich. Urheberrecht auf Beiträge in Foren ist eher selten. Infos dazu findest du, wenn du hier im Forum mal etwas suchst. Schon zig mal erörtert, deswegen spar ich mir das an dieser Stelle.
Zitat:
Kann man den Verzeichnisbetreiber in so einem Fall auf das .. irreführende Verlinkung hinweisen?
Einen solchen Tatbestand gibt es im deutschen Recht nicht
Zitat:
2. Falls diese Texte mit dem Namen des alten Domaininhabers und irreführenden Links weiterhin veröffentlichet werden, könnte der alte Domaininhaber später irgendwann Probleme deswegen bekommen, obwohl er ja versucht hat diese Inhalte entfernen zu lassen?
Wenn er es nachweisen kann, eigentlich nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 01:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Links von Inhalten des alten Domaininhabers zu Webseiten des neuen Inhabers entfe

Zitat:
Zitat von alph Beitrag anzeigen

1. Datenschutzgesetz "Der Artikel enthält meinen Namen. Sie müssen laut Datenschutzgesetz meine Daten nach meiner Aufforderung unverzüglich löschen. Und da die Domain xyz.de mir nicht mehr gehört, darf mein Name auch nicht damit irgendwie in Verbindung stehen."
Es gehört zu den großen, weitverbreiteten Irrtümern, daß das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) es grundsätzlich verbiete, Namen oder persönliche Daten einer anderen Person zu speichern oder zu veröffentlichen...

In diesem Fall hat die Person übrigens selber eine Verbindung zwischen den eigenen persönlichen Daten und einer WWW-Domain hergestellt. Das ist ungefähr dasselbe, als wenn irgendwo ein altes Telefonbuch ausliegt, in dem noch Name, Anschrift und Telefonnummer von Person A verzeichnet sind, obwohl A inzwischen z.B. umgezogen ist oder von der Telekom in der jüngsten Ausgabe des Telefonbuches seinen Eintrag hat streichen lassen.

Das BDSG gibt da m.E. herzlich wenig her, das ist für andere Dinge gedacht. Eine kompetente Meinung dazu (die aber nicht gleichbedeutend mit "definitiver Rechtslage" ist!!!) gibt gern jeder Landesdatenschutzbeauftragte ab.

Zitat:
2. Copyright des Artikels - "Copyright des Artikels liegt immer noch bei mir und es wird auch am Ende des Artikels daraufhingewiesen. Also müssten Sie meinen Artikel, wenn ich es wünsche wieder von Ihrer Seite löschen."
Kommt darauf an, welches Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Wurde das Nutzungsrecht widerruflich eingeräumt?

Zitat:
1. Ist der Betreiber des Artikelverzeichnisses oder einer anderen Website, die den Namen von unserem "Heinz Mustermann" und einen Link zu xyz.de (aber zum falschen Thema) enthalten, dazu gesetzlich verpflichtet diesen Artikel oder den Link und alle damit verbundenen Daten (Name, E-Mail-Adresse) nach seiner Aufforderung zu löschen?
Ich sehe da im Moment keine wirklich tragfähige Rechtsgrundlage.

Zitat:
Kann man den Verzeichnisbetreiber in so einem Fall auf das Datenschutzgesetz und auf irreführende Verlinkung hinweisen?
Man kann den Verzeichnisbetreiber auf den falschen Link hinweisen. Er sollte ja eigentlich ein Interesse daran haben, ein möglichst aktuelles und korrektes Verzeichnis anzubieten, anders macht ein solches ja nur wenig Sinn.

Zitat:
2. Falls diese Texte mit dem Namen des alten Domaininhabers und irreführenden Links weiterhin veröffentlichet werden, könnte der alte Domaininhaber später irgendwann Probleme deswegen bekommen, obwohl er ja versucht hat diese Inhalte entfernen zu lassen?
Mit einer Domain, die man nicht mehr besitzt, hat man nichts mehr zu tun.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 02:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
Standard AW: Links von Inhalten des alten Domaininhabers zu Webseiten des neuen Inhabers entfe

Vielen Dank aaky für Deine Antworten!

Du schreibst:

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Das ist eher unwahrscheinlich. Urheberrecht auf Beiträge in Foren ist eher selten.
Aber die Artikelverzeichnisbetreiber weisen immer selbst daraufhin (beim Einreichen des Artikels): "Coryright des Artikels liegt allein bei Ihnen und Sie sind dafür verantwortlich ..." Und es geht ja hier nicht um einen Forenbeitrag, sondern um eine Geschichte, die man geschrieben hätte (so wie bei einem Buch oder bei einem Webinhalt der eigenen Webseite). Für mich ist es irgendwie ein großer Unterschied. Wenn z.B. jemand die Webinhalte von einem anderen mit seiner Erlaubnis bei sich veröffentlicht und der Urheber es dann wieder rückgängig machen will, müsste er doch diese auf Anforderung wieder löschen.

Des Weiteren verlangen die Verzeichnisbetreiber immer, dass man seinen Namen und E-Mail-Adresse am Ende des Artikels angibt, bevor sie ihn veröffentlichen. D.h. doch wenn sie die persönlichen Daten des Artikelverfassers laut Gesetz entfernen MÜSSEN, müssen sie doch auch den gesamten Artikel löschen, weil er ja ihm (dem Artikelverfasser) gehört und sie diesen Artikel ohne dessen Namen darunter nicht veröffentlichen dürfen.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Einen solchen Tatbestand gibt es im deutschen Recht nicht
Ich habe hier im Forum gelesen, dass irreführende Verlinkungen nicht gestattet sind. Wenn man z.B. mit dem Wort "Aquarellgemälde" auf eine Seite mit Digitalkameras verlinkt. So wird doch der Besucher "irregeführt" um ihn evtl. fälschlicherweise dazu zu zwingen eine bestimmte Seite zu besuchen, die er aber für eine ganz andere hält?

Oder ist es doch erlaubt so zu verlinken??

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Wenn er es nachweisen kann, eigentlich nicht.
Kann man es mit der Kopie der E-Mail (die unter "Gesendete Mails" autom. gespeichert wird), mit der man den Verzeichnisbetreiber aufgefordert hat irgendetwas zu löschen bzw. zu ändern, nachweisen?

Und wenn man es nicht nachweisen kann, kann man doch nichts dafür, was der andere (in unserem Fall irgendein Verzeichnisbetreiber) auf seinen Webseiten veröffentlicht bzw. er muss doch dafür sorgen, dass seine Inhalte aktuell sind, auch wenn man ihn irgendwann selbst darum gebeten hatte, diesen Inhalt online zustellen.

Was ich noch nicht ganz verstehe:

ist es wirklich schlimm für denjenigen, der irgendwann mal seinen Artikel irgendwo hat veröffentlichen lassen, wo dieser Artikel seinen Namen und Links zu den Webseiten enthält, die ihm früher mal gehört haben aber jetzt nicht mehr und diese Links mit völlig falschen Texten auf die neuen Inhalte des neuen Webseiteninhabers verweisen?

Ich meine, ich würde gerne wissen, was genau daran schlimm wäre? Wer könnte einen in so einer Sache und weswegen rechtlich belangen? Und was könnten hier die Konsequenzen sein?

Wäre wirklich so dankbar, wenn mich jemand aufklären könnte!

Liebe Grüße
alph
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 02:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Beiträge: 9
Standard AW: Links von Inhalten des alten Domaininhabers zu Webseiten des neuen Inhabers entfe

Hallo TomRohwer, vielen Dank auch für Deine Antworten!

könntest Du bitte auch die Fragen, die ich gerade an Aaky gestellt habe ansehen und auch Deine Meinung dazu äußern

Danke!

grüße
alph
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