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  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 11:55
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Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 3
Standard Urheberecht an veränderten Bücherzitaten?


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Hallo,

erst mal wollte ich sagen, dass ich diese Forum wirklich klasse finde und ich froh bin das es sowas gibt. Ich muss mich zwar noch an die Foren Regeln gewöhnen, da es doch sehr komisch ist Texte allgemein zu verfassen. :-D

Dann mal los:
Wenn man Administrator in einem Forum war, in welchem man mitgeholfen hat aus Bücherzitaten unter Nennung und Genehmigung der Autoren und durch leichte Veränderungen der Originaltexte eine Datenbank aufzubauen. hat man an diesen leicht veränderten Texten dann ein Urheberrecht?

Des weiteren wäre es interessant zu wissen, was passiert, wenn man diesen Administrator löschen würde und die Texte aus obiger Datenbank von einem Moderator unter dessen Namen wieder eingestellt würden (1:1 mit Tippfehlern). wäre dies ein Diebstahl an geistigem Eigentum und muss der Foren Betreiber diese angeblich gestohlenen Texte löschen?

mfg

Xerxes
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 14:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberecht an veränderten Bücherzitaten?

Zitat:
Wenn man Administrator in einem Forum war, in welchem man mitgeholfen hat aus Bücherzitaten unter Nennung und Genehmigung der Autoren und durch leichte Veränderungen der Originaltexte eine Datenbank aufzubauen. hat man an diesen leicht veränderten Texten dann ein Urheberrecht?
An den neuen Texten ja, allerdings ist die Frage, ob man dazu berechtigt war, also nicht gegen die Rechte des eigentlichen Urhebers verstoßen hat.
Zitat:
Des weiteren wäre es interessant zu wissen, was passiert, wenn man diesen Administrator löschen würde und die Texte aus obiger Datenbank von einem Moderator unter dessen Namen wieder eingestellt würden (1:1 mit Tippfehlern). wäre dies ein Diebstahl an geistigem Eigentum und muss der Foren Betreiber diese angeblich gestohlenen Texte löschen?
Das wäre, wenn man selbst nicht gegen Urheberrecht verstoßen hat, ein Verstoß gegen das eigene Urheberrecht (an den geänderten Texten). "Geistigen Diebstahl" gibt es so nicht im Urheberrecht.
Und der Urheber darf bestimmen, was mit den Werken passiert.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 16:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Urheberecht an veränderten Bücherzitaten?

Zitat:
An den neuen Texten ja, allerdings ist die Frage, ob man dazu berechtigt war, also nicht gegen die Rechte des eigentlichen Urhebers verstoßen hat.
Gehen wir davon aus, dass der Admin dazu berrechtigt war, kann ich es mir aber dennoch fast nicht vorstellen. Hier mal ein Beispiel wie der Admin die Texte hätte verändern können.

"An den neuen Texten ja, allerdings ist die Frage, ob man dazu berechtigt war, also nicht gegen die Rechte des Autors und eigentlichen Urhebers verstoßen hat."

Somit hat der Admin nach meiner Meinung kein Urheberecht an dem Text. ODER?

mfg

Xerxes
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 16:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Urheberecht an veränderten Bücherzitaten?

Das wäre auch keine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts.
Eine Bearbeitung muss schon ein neues und eigenständiges Werk darstellen.

Die Schöpfungshöhe geht bei dem Beispiel schon der Vorlage ab - deswegen ist das auch kein besonders gutes Beispiel.

Aber mal aus dem Gesetz, worum es eigentlich geht:
Zitat:
UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
1Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. ..
Zitat:
UrhG § 3 Bearbeitungen
1Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. 2Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
Ach ja, in dem Beispiel würde ich als Urheber (falls es dem Urheberrecht unterliegt) folgendes anbringen
Zitat:
UrhG § 14 Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
Bei Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken sollte man also vorsichtig vorgehen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 17:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Urheberecht an veränderten Bücherzitaten?

aaky, danke für deine Meinung. Jetzt hab ich es verstanden und weis auch wie ich (sollte ich in eine solche Situation mal kommen ) umgehen muss bzw. werde.

Grüße

Xerxes
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