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| Anzeige erst mal wollte ich sagen, dass ich diese Forum wirklich klasse finde und ich froh bin das es sowas gibt. Ich muss mich zwar noch an die Foren Regeln gewöhnen, da es doch sehr komisch ist Texte allgemein zu verfassen. :-D Dann mal los: Wenn man Administrator in einem Forum war, in welchem man mitgeholfen hat aus Bücherzitaten unter Nennung und Genehmigung der Autoren und durch leichte Veränderungen der Originaltexte eine Datenbank aufzubauen. hat man an diesen leicht veränderten Texten dann ein Urheberrecht? Des weiteren wäre es interessant zu wissen, was passiert, wenn man diesen Administrator löschen würde und die Texte aus obiger Datenbank von einem Moderator unter dessen Namen wieder eingestellt würden (1:1 mit Tippfehlern). wäre dies ein Diebstahl an geistigem Eigentum und muss der Foren Betreiber diese angeblich gestohlenen Texte löschen? mfg Xerxes |
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Und der Urheber darf bestimmen, was mit den Werken passiert.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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"An den neuen Texten ja, allerdings ist die Frage, ob man dazu berechtigt war, also nicht gegen die Rechte des Autors und eigentlichen Urhebers verstoßen hat." Somit hat der Admin nach meiner Meinung kein Urheberecht an dem Text. ODER? mfg Xerxes |
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| Das wäre auch keine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts. Eine Bearbeitung muss schon ein neues und eigenständiges Werk darstellen. Die Schöpfungshöhe geht bei dem Beispiel schon der Vorlage ab - deswegen ist das auch kein besonders gutes Beispiel. Aber mal aus dem Gesetz, worum es eigentlich geht: Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| aaky, danke für deine Meinung. Jetzt hab ich es verstanden und weis auch wie ich (sollte ich in eine solche Situation mal kommen Grüße Xerxes |
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