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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 16:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 4
Ausrufezeichen Sofortkauf Ebay Streitigkeiten (Abweichung) - Recht als Verkäufer


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Sehr geehrte Damen und Herrn,

Ein Beispielfall:

Eine Auktion bei Ebay:

Zb: Überschrift:
- 60 cm GROßE Pflanze

Detailierte Beschreibung: ( nur die Größenbeschreibung)

Sie bieten auf

+ 1 x (3-4 Jahre alte) Pflanze

ca. 50-60cm Höhe mit Topf

...

Der Verkäufer überprüft die Ware mit einem Kollegen , makiert dieses als zb 55cm inklusive Topf ( ist ja im Rahmen 50-60cm) schrebt es auf einen Brieumschlag und verschickt dies inklusice Palmen.

Erste REaktion des Kunden nach erhalt:
Der Kunde reklamiert das seines erachtens die Ware hätte 60 cm groß sein sollen. Zudem misst er die Pflanze ohne Topf und behauptet er hätte nur 45 cm große Pflanzen bekommen. Der Kunde teilt mit das er sich betrogen fühlt.

Reaktion des Verkäufers:

Der Verkäufer bietet dem Kunden an, wenn er ein Foto der Pflanze machen würde neben einem Metermass, das er die Ware erstetzt oder den Preis erstattet.

Reaktion des Käufers auf das Angebot:

Der Verkäufer lehnt ab ein Beweisfoto zu machen, lehnt ab dieses zur post zur bringen und verlangt das der Verkäufer einen Abholungsdient organisiert und die Kosten sofort zurück überweist. Des weiteren wird der Verkäufer in der email beleidigend.

Wie könnte in so einem Fall der Verkäufer handeln.


MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 17:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sofortkauf Ebay Streitigkeiten (Abweichung) - Recht als Verkäufer

Die Frage ist, wie der Käufer die Beschreibung hätte verstehen müssen iund können. In dem Beispiel würde ich urteilen, dass der Käufer durchaus hätte festellenb können, dass mit den 60 cm nicht die Pflanze gemeint war, die Größe wurde meiner Meinung nach ausreichend angegeben. Auch ist bekann, dass sich Pflanzen noicht an cm-Maße halten Laut Gesetz ist mittlere Art und Güte festgelegt, und bei 50-60 im Topf ist 55cm im Topf durchaus "mittlere Art und Güte".

Der Verkäufer wäre somit meiner Meinung nach im recht und müsste die Pflanze nicht zurücknehmen - was ich bei der Schilderung persönlich ihm auch nicht empfehlen würde.
Zitat:
Der Verkäufer bietet dem Kunden an, wenn er ein Foto der Pflanze machen würde neben einem Metermass, das er die Ware erstetzt oder den Preis erstattet.
Das hätte ich erst nach einer ausreichenden Prüfung durch einen Profi (=Anwalt) gemacht.
Zitat:
Der Verkäufer lehnt ab ein Beweisfoto zu machen, lehnt ab dieses zur post zur bringen und verlangt das der Verkäufer einen Abholungsdient organisiert und die Kosten sofort zurück überweist.
Das kann er durchaus machen, allerdings muss sich der Verkäufer nicht danach richten.
Zitat:
Des weiteren wird der Verkäufer in der email beleidigend.
Wenn es wirklich "objektiv" beleidigend ist, kann der Verkäufer dagegen vorgehen.
Zitat:
Wie könnte in so einem Fall der Verkäufer handeln.
Einen Fachmann aufsuchen, bevor er noch mehr Fehler macht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 14:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Sofortkauf Ebay Streitigkeiten (Abweichung) - Recht als Verkäufer

Würde sich das für den Verkäufer rentieren, die Kosten eines Fachmanns wäre doch bestimmt bedeutent höher oder nicht? Und was war den Falsch wie sich der Verkäufer bis jetzt verhalten hat in dem Fall?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 14:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sofortkauf Ebay Streitigkeiten (Abweichung) - Recht als Verkäufer

Zitat:
Und was war den Falsch wie sich der Verkäufer bis jetzt verhalten hat in dem Fall?
Nicht falsch. Eher ungünstig für den weiteren Verlauf. Das Angebot alles komplett rückabzuwickeln. Denn damit hat man dem Käufer einen Grund gegeben zu bhaupten, der Verkäufer wäre sich einer "Schuld" bewußt.
Zitat:
Würde sich das für den Verkäufer rentieren, die Kosten eines Fachmanns wäre doch bestimmt bedeutent höher oder nicht?
Wenn es ihm nur um die Kosten geht, und nicht das Recht, dann sollte er das "Angebot" des Käufers annehmen. Das ist schon billiger als die erste Beratung des Anwalts. Wenn es ihm aber darum geht, sein Recht zu bekommen (und die Anwaltskosten vom Käufer zurückverlangen will, als Schadensersatz wenn er Recht bekommt), dann sollte er einen Anwalt in Anspruch nehmen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 15:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Sofortkauf Ebay Streitigkeiten (Abweichung) - Recht als Verkäufer

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Nicht falsch. Eher ungünstig für den weiteren Verlauf. Das Angebot alles komplett rückabzuwickeln. Denn damit hat man dem Käufer einen Grund gegeben zu bhaupten, der Verkäufer wäre sich einer "Schuld" bewußt.
Wenn es ihm nur um die Kosten geht, und nicht das Recht, dann sollte er das "Angebot" des Käufers annehmen. Das ist schon billiger als die erste Beratung des Anwalts. Wenn es ihm aber darum geht, sein Recht zu bekommen (und die Anwaltskosten vom Käufer zurückverlangen will, als Schadensersatz wenn er Recht bekommt), dann sollte er einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Die Anwaltkosten bekommt man doch aber nur zurück, wenn es vors Gericht geht oder nicht?
Wie könnte man den dann ohne einen Anwalt besser/günstiger aus der Sache 'rauskommen' ohne dem Kunden die Pflanzen zu überlassen/schenken und Ihm die Versandkosten plus Preis der Pflanzen zurück zu erstatten?
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