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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ein Beispielfall: Eine Auktion bei Ebay: Zb: Überschrift: - 60 cm GROßE Pflanze Detailierte Beschreibung: ( nur die Größenbeschreibung) Sie bieten auf + 1 x (3-4 Jahre alte) Pflanze ca. 50-60cm Höhe mit Topf ... Der Verkäufer überprüft die Ware mit einem Kollegen , makiert dieses als zb 55cm inklusive Topf ( ist ja im Rahmen 50-60cm) schrebt es auf einen Brieumschlag und verschickt dies inklusice Palmen. Erste REaktion des Kunden nach erhalt: Der Kunde reklamiert das seines erachtens die Ware hätte 60 cm groß sein sollen. Zudem misst er die Pflanze ohne Topf und behauptet er hätte nur 45 cm große Pflanzen bekommen. Der Kunde teilt mit das er sich betrogen fühlt. Reaktion des Verkäufers: Der Verkäufer bietet dem Kunden an, wenn er ein Foto der Pflanze machen würde neben einem Metermass, das er die Ware erstetzt oder den Preis erstattet. Reaktion des Käufers auf das Angebot: Der Verkäufer lehnt ab ein Beweisfoto zu machen, lehnt ab dieses zur post zur bringen und verlangt das der Verkäufer einen Abholungsdient organisiert und die Kosten sofort zurück überweist. Des weiteren wird der Verkäufer in der email beleidigend. Wie könnte in so einem Fall der Verkäufer handeln. MfG |
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| Die Frage ist, wie der Käufer die Beschreibung hätte verstehen müssen iund können. In dem Beispiel würde ich urteilen, dass der Käufer durchaus hätte festellenb können, dass mit den 60 cm nicht die Pflanze gemeint war, die Größe wurde meiner Meinung nach ausreichend angegeben. Auch ist bekann, dass sich Pflanzen noicht an cm-Maße halten Der Verkäufer wäre somit meiner Meinung nach im recht und müsste die Pflanze nicht zurücknehmen - was ich bei der Schilderung persönlich ihm auch nicht empfehlen würde. Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Würde sich das für den Verkäufer rentieren, die Kosten eines Fachmanns wäre doch bestimmt bedeutent höher oder nicht? Und was war den Falsch wie sich der Verkäufer bis jetzt verhalten hat in dem Fall? |
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Wie könnte man den dann ohne einen Anwalt besser/günstiger aus der Sache 'rauskommen' ohne dem Kunden die Pflanzen zu überlassen/schenken und Ihm die Versandkosten plus Preis der Pflanzen zurück zu erstatten? |
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