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| Anzeige ich habe eine Frage zu dem folgenden Szenario. Gehen wir davon aus, man hat eine GmbH, die gerne ihren eigenen Katalog in pdf Form auf ihrer Webseite zur Verfügung stellen möchte. Nehmen wir an, dass die Gmbh eigentlich nur Wiederverkäufer beliefert. Die Preisangaben im Katalog sind in netto Preisen angegeben, auf jeder Seite des Katalogs wird darauf hingewiesen, das die Umsatzsteuer dazu kommt. Wäre es in dieser Konstellation rechtlich bedenklich den Katalog auf die Webseite zu setzen? Der Katalog wäre ja auch für Endverbraucher zugänglich. Danke. mfg Alforno |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich danke Dir für die Antwort. So etwas hatte ich schon befürchtet. Gilt dies denn auch, wenn einer vorherigen Bestellung durch einen Endverbraucher immer erst ein schriftliches Angebot mit ausgewiesener MwSt. voraus geht? Wie würde sich die Situation ändern, wenn man auf der Seite, auf der der Katalog abrufbar ist, einen Hinweis setzen würde, das der Verkauf ausschließlich für Wiederverkäufer bestimmt ist? Danke. mfg Alforno |
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| Zm einen muss man darauf hinweisen, zum anderen muss man es durchsetzen. Es gibt durchaus Firmen, die ihre Preise nur in netto anzeigen und Kataloge verschicken, wo nur Nettopreise enthalten sind. Aber die kennzeichnen es deutlich und müssen dafür sorgen, dass es durchgesetzt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang: die Verordnung spricht nicht von Verbrauchern und Unternehmen im Sinne des BGB. Hier geht es um Letztverbraucher (also keine Wiederkäufer) und die Art und Weise der Verwendung. Ich würde also sagen, es kommt auf die Art der Ware an und die Art und Weise des Verkaufs und der Darstellung der Ware. Das sollte man eben von einem Fachmann (=Anwalt) prüfen lassen, dann ist man auf der sicheren Seite. [SIZE="1"](Ein Haus baut man auch nicht ohne Architekt, bei Krankheiten geht man zu einem Arzt ...)[/SIZE]
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Du hast es bereits angesprochen, dass die angebotene Ware eine Rolle spielt. Bei meiner fiktiven GmbH handelt es sich um Güter, für die ein Letztverbraucher nur bedingt Verwendung finden würde. Danke. mfg Alforno |
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