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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 15:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2008
Beiträge: 19
Standard Gewerbeanmeldung ohne diverse Nachteile?


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Guten Tag,
ich habe da mal eine Frage bezüglich einer Gewerbeanmeldung. Man nehme an, 2 Leute wollen ein Gewerbe anmelden, für Internetwerbung von Google, mit der sie Geld verdienen.

Informationen zur Sachlage:
Person X ist Zivi und bekommt kein Kindergeld mehr, Person Y ist Azubi und bekommt noch Kindergeld.

1. wenn die 2 Personen ein Gewerbe anmelden, und nichts damit verdienen, gibt es dann schon Nachteile für die beiden? bekommt Person Y dann gleich kein Kindergeld mehr?

2. Soweit ich das richtig verstanden hab, darf man einen gewissen Betrag im Monat nicht überschreiten, bei dem auch die beruflichen Einnahmen eingerechnet werden, sonst muss man Steuern zahlen. Doch was passiert wenn Person Y und Person X diesen Betrag (der ja pro Person sepperat ist?) überschreiten? Müssen die Personen dann extra Steuern bezahlen die auch von ihrem beruflichen Einkommen abgehen? Oder beziehen sich diese Steuern dann nur auf die gewerblichen Einnahmen?

3. ein Gewerbe kann ja von Person Y und X zusammen gegründet werden? Also das beide die Inhaber sind? Wenn man das Gewerbe dann abmelden will, müssen dann beide zustimmen und es ist ohne weiteres kündbar?

4. wenn man ein Gewerbe hat, muss man jährlich Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und beim Finanzamt einrichreichen soweit ich das weiss, gehören da dann auch private Einnahmen und Ausgaben (auch Gehalt) von Person Y und X dazu?

mir ist klar das die folgenden Anworten keine Rechtsberatung sind, und ich werde diese auch ohne Garantie auf Richtigkeit ansehen.
hoffe es kennt sich jemand für diese Situation aus...

Gruß, lagstar

Geändert von lagstar (08.03.2009 um 15:45 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2009, 21:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Gewerbeanmeldung ohne diverse Nachteile?

zu 1. Beim Amt nachfragen. Es gibt für alles Freibeträge. Werden die überschritten, wird es eben angerechnet oder ganz gestrichen. Das ist ja Sinn solcher Gelder: Wenn die Person nicht selbst etwas erwirtschaftet, tritt dert Staat ein. Wenn die Person aber auf eigenen Füssen steht, warum sollte der Staat dann zahlen?

zu 2. Die Steuern werden auf die gesamten Einnahm,en gezahlt. Deswegen sind auch alle Einnahmen anzugeben.

zu 3. Kommt auf die rechtsform und die Vereinbarungen an. In der Regel aber ja.

zu 4. Auch das kommt auf die Rechtsform an. In der Regel zählen alle privaten Einnahmen bei der Berechnung der Einkommenssteuer. Dann gibt es eventuell noch die Körperschaftssteuer .... Ausgaben sind nur die betrieblichen relevant.

Zitat:
hoffe es kennt sich jemand für diese Situation aus...
Jobcenter, Existenzgründerzentren (die beiden in der Regel kostenlos), Unternehmensberater, Steuerberater, Anwälte ... (das kostet dann meistens etwas)

Zitat:
mir ist klar das die folgenden Anworten keine Rechtsberatung sind, und ich werde diese auch ohne Garantie auf Richtigkeit ansehen.
Unternehmensberatung bekommst du hioer aber auch nicht. Denn zu den Fragen gehört noch soviel mehr ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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